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Hausnotruf-Kosten-Rechner

Die Pflegekasse übernimmt einen festen monatlichen Zuschuss zum Hausnotruf. Geben Sie den Preis Ihres Anbieters ein und sehen Sie sofort, was für Sie übrig bleibt.

Die meisten Basispakete kosten zwischen 20 € und 35 € im Monat.

Zuschuss der Pflegekasse 27,00 €
Ihr Eigenanteil pro Monat 3,00 €
Ihr Eigenanteil pro Jahr 36,00 €

Voraussetzung: mindestens Pflegegrad 1 und ein von der Pflegekasse anerkanntes Hausnotrufsystem. Der Zuschuss (27,00 €/Monat, Stand April 2026) wird direkt zwischen Anbieter und Pflegekasse abgerechnet – Sie zahlen nur die Differenz. Für die Erstinstallation gibt es zusätzlich einen einmaligen Zuschuss von 10,49 €. Dies ist eine unverbindliche Orientierungshilfe, keine Rechtsberatung.

Was ist ein Hausnotruf und wie funktioniert er?

Ein Hausnotrufsystem besteht aus einer Basisstation, die an das Telefonnetz oder Mobilfunknetz angeschlossen wird, und einem Funksender – meist als Armband oder Kette getragen. Im Notfall genügt ein Knopfdruck: Eine Notrufzentrale ist rund um die Uhr erreichbar, spricht über die Basisstation direkt mit Ihnen und alarmiert je nach Situation Angehörige, den Pflegedienst oder den Rettungsdienst. Moderne Systeme funktionieren auch außerhalb der eigenen vier Wände als mobiler Hausnotruf mit GPS.

Wer hat Anspruch auf den Zuschuss der Pflegekasse?

Anspruch auf den monatlichen Zuschuss haben Versicherte ab Pflegegrad 1, die in der eigenen Häuslichkeit leben und dort überwiegend allein oder zeitweise allein sind. Der Hausnotruf zählt als technisches Pflegehilfsmittel nach § 40 Abs. 1 SGB XI. Die Pflegekasse übernimmt seit dem 1. April 2026 einen Zuschuss von 27,00 € im Monat sowie einmalig 10,49 € für die Einrichtung des Geräts.

So beantragen Sie den Zuschuss

In der Praxis übernimmt das meist der Hausnotruf-Anbieter für Sie: Sie schließen einen Vertrag ab, der Anbieter stellt den Antrag bei Ihrer Pflegekasse und rechnet den Zuschuss direkt mit ihr ab. Sie zahlen dann nur noch die Differenz zwischen Anbieterpreis und Zuschuss – genau die Summe, die Ihnen unser Rechner oben anzeigt. Ein eigener Antrag ist in der Regel nicht nötig, ein Anruf beim Anbieter Ihrer Wahl reicht.

Häufige Fragen

Brauche ich ein Attest vom Arzt?

Nein. Es reicht der Nachweis eines anerkannten Pflegegrads (ab Pflegegrad 1). Eine gesonderte ärztliche Verordnung ist für den Hausnotruf-Zuschuss nicht erforderlich.

Übernimmt die Pflegekasse auch teurere Zusatzpakete, z. B. mit Sturzsensor?

Der Zuschuss ist auf 27,00 € im Monat gedeckelt, unabhängig vom gewählten Paket. Zusatzfunktionen wie automatische Sturzerkennung oder ein mobiler GPS-Notruf kosten meist mehr – die Differenz zum Zuschuss tragen Sie dann selbst, wie im Rechner oben abgebildet.

Kann ich den Anbieter später wechseln?

Ja, Hausnotruf-Verträge sind in aller Regel monatlich kündbar. Ein Wechsel ist problemlos möglich, der neue Anbieter übernimmt die Abrechnung mit der Pflegekasse.