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Badumbau-Zuschuss-Rechner

Bis zu 4.180 € übernimmt die Pflegekasse für den barrierefreien Umbau des Bads (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Berechnen Sie Ihren Zuschuss und Eigenanteil.

z. B. bodengleiche Dusche, Haltegriffe, Türverbreiterung.

Leben mehrere Pflegebedürftige zusammen, wird der Zuschuss zusammengelegt (max. 4.180 € je Person).

Maximal möglicher Zuschuss 4.180,00 €
Ihr voraussichtlicher Zuschuss 4.180,00 €
Ihr Eigenanteil 820,00 €

Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Baumaßnahme bei der Pflegekasse gestellt werden, sonst entfällt der Zuschuss. Voraussetzung ist mindestens Pflegegrad 1. Nutzen Sie dazu gerne unseren Antragsgenerator. Dies ist eine unverbindliche Orientierungshilfe, keine Rechtsberatung.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Der Zuschuss nach § 40 Abs. 4 SGB XI gilt für alle baulichen Veränderungen, die das häusliche Umfeld pflegegerechter machen – nicht nur fürs Bad. Klassische Beispiele: der Umbau der Badewanne zur bodengleichen Dusche, rutschfeste Bodenbeläge, Haltegriffe, die Verbreiterung von Türen für einen Rollstuhl, der Einbau einer Rampe oder eines Treppenlifts. Auch technische Hilfen wie Hausnotrufsysteme mit Sturzsensor oder automatische Türöffner mit Video-Gegensprechanlage können darunterfallen, wenn sie die Pflege erleichtern oder ein selbstständigeres Leben ermöglichen.

So stellen Sie den Antrag richtig

Entscheidend ist die Reihenfolge: Der Antrag muss bei der Pflegekasse eingehen, bevor die Handwerker beginnen. Wird zuerst gebaut und erst danach beantragt, entfällt der Zuschuss in der Regel vollständig. Reichen Sie zunächst ein formloses Schreiben mit einer kurzen Beschreibung der geplanten Maßnahme ein – nutzen Sie dafür gerne unseren Antragsgenerator. Die Pflegekasse prüft den Antrag und erteilt bei Bewilligung eine Kostenzusage. Erst danach sollte mit den Arbeiten begonnen werden.

Zusätzliche Förderung mit der KfW kombinieren

Der Zuschuss der Pflegekasse lässt sich mit dem KfW-Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen“ (Zuschuss 455-B) kombinieren, das zusätzlich bis zu 6.250 € für barrierereduzierende Umbauten bereitstellt. Wichtig: Auch hier gilt, den Antrag vor Baubeginn zu stellen. Bei größeren Umbauten kann sich die Kombination aus Pflegekassen- und KfW-Zuschuss deutlich auf den Eigenanteil auswirken.

Häufige Fragen

Muss ich Kostenvoranschläge einreichen?

Die Pflegekasse fordert nach dem formlosen Erstantrag meist einen oder mehrere Kostenvoranschläge von Handwerksbetrieben an, bevor sie die endgültige Zusage erteilt.

Was, wenn sich mein Pflegegrad später ändert oder wegfällt?

Der einmal bewilligte Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden, auch wenn sich der Pflegegrad später ändert. Für eine neue Maßnahme gilt jeweils erneut die Grenze von 4.180 € pro Person.

Zählt eine Mietwohnung auch, oder nur Eigentum?

Der Zuschuss gilt unabhängig davon, ob Sie zur Miete oder im Eigentum wohnen. Bei Mietwohnungen ist vorab die schriftliche Zustimmung des Vermieters zur baulichen Veränderung einzuholen.