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Eigenanteil-Rechner (Pflegeheim)

Was ein Pflegeheimplatz wirklich kostet, hängt stark von Region und Aufenthaltsdauer ab. Dieser Rechner gibt Ihnen einen Richtwert.

Der Leistungszuschlag der Pflegekasse steigt mit der Wohndauer (15 % / 30 % / 50 % / 75 %) und senkt den Pflege-Eigenanteil.

Richtwert Eigenanteil pro Monat 1.040,00 €
Ersparnis durch Leistungszuschlag ggü. Jahr 1 0,00 €
Hochgerechnet aufs Jahr 12.480,00 €

Achtung, Richtwert: Der tatsächliche Eigenanteil unterscheidet sich von Einrichtung zu Einrichtung teils erheblich – dieser Rechner bildet grobe regionale Bandbreiten ab, keine Einzelwerte je Bundesland oder Heim. Fragen Sie immer den konkreten "einrichtungseinheitlichen Eigenanteil" (EEE) direkt beim Heim nach. Der Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI wirkt nur auf den Pflege-Anteil, nicht auf Unterkunft/Verpflegung. Dies ist keine Rechtsberatung.

Warum unterscheiden sich die Kosten so stark?

Der monatliche Eigenanteil im Pflegeheim setzt sich aus drei Teilen zusammen: dem Pflege-Eigenanteil, den Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie den Investitionskosten der Einrichtung. Alle drei Posten hängen stark von der Region ab – Personalkosten, Mieten und Grundstückspreise unterscheiden sich zwischen einer Großstadt in Baden-Württemberg und einer ländlichen Gegend in Sachsen-Anhalt erheblich. Deshalb kann derselbe Pflegegrad im selben Bundesland je nach Einrichtung zu spürbar unterschiedlichen Eigenanteilen führen.

Was ist der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE)?

Seit 2017 zahlen alle Bewohnerinnen und Bewohner eines Pflegeheims mit Pflegegrad 2 bis 5 denselben Pflege-Eigenanteil – unabhängig vom individuellen Pflegegrad. Diesen einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) verhandelt jedes Heim einzeln mit den Pflegekassen. Um Heimbewohnerinnen und -bewohner bei langer Verweildauer zu entlasten, übernimmt die Pflegekasse zusätzlich einen steigenden Leistungszuschlag: 15 % im ersten Jahr, 30 % im zweiten, 50 % im dritten und 75 % ab dem vierten Jahr – und zwar nur auf den EEE-Anteil, nicht auf Unterkunft und Investitionskosten.

Wenn das Geld nicht reicht: Hilfe zur Pflege und Elternunterhalt

Reichen Rente, Pflegegeld und eigenes Vermögen nicht aus, um den Eigenanteil zu decken, springt das Sozialamt mit der „Hilfe zur Pflege“ ein (§ 61 ff. SGB XII). Seit der Reform des Angehörigen-Entlastungsgesetzes werden Kinder von Pflegebedürftigen erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 € zum Unterhalt herangezogen – die meisten Angehörigen sind damit finanziell nicht mehr betroffen.

Häufige Fragen

Warum steigt der Eigenanteil trotz Leistungszuschlag oft trotzdem im Zeitverlauf?

Die Heime passen ihren EEE regelmäßig an gestiegene Personal- und Betriebskosten an (Tarifsteigerungen, Energiekosten). Der Leistungszuschlag dämpft diesen Anstieg, gleicht ihn aber nicht vollständig aus.

Zählt die Pflegewohngeld-Förderung mancher Bundesländer dazu?

Nein, das ist ein separater Zuschuss zu den Investitionskosten, den einige Bundesländer (u. a. Nordrhein-Westfalen) zusätzlich einkommensabhängig gewähren – er ist im hier berechneten Richtwert nicht enthalten.

Kann ich vorab den genauen EEE meines Wunschheims erfragen?

Ja, jedes Pflegeheim muss den aktuellen EEE sowie die Kosten für Unterkunft/Verpflegung und Investitionskosten auf Nachfrage offenlegen – am besten vor der Aufnahme schriftlich anfordern.