Welche Maßnahmen zählen als Wohnumfeldverbesserung?
Gefördert wird jede bauliche oder technische Veränderung, die die häusliche Pflege ermöglicht, erheblich erleichtert oder der pflegebedürftigen Person ein selbstständigeres Leben erlaubt. Typische Beispiele: der Umbau zur bodengleichen Dusche, Haltegriffe und rutschfeste Böden, die Verbreiterung von Türen, der Einbau eines Treppenlifts oder einer Rampe, aber auch technische Lösungen wie automatische Türöffner. Die Maßnahme muss nicht ausschließlich der Pflege dienen – es reicht, wenn sie sie spürbar erleichtert.
So läuft der Antrag ab – Schritt für Schritt
1. Formlosen Antrag (wie oben generiert) an die Pflegekasse senden – vor Beginn der Arbeiten. 2. Die Pflegekasse fordert in der Regel einen oder mehrere Kostenvoranschläge an, manchmal auch eine kurze Begründung durch einen Pflegedienst oder Angehörige. 3. Nach Prüfung erhalten Sie eine schriftliche Kostenzusage. 4. Erst jetzt sollten die Handwerksarbeiten beauftragt werden. 5. Nach Fertigstellung reichen Sie die Rechnung bei der Pflegekasse ein, die den Zuschussbetrag direkt erstattet.
Was passiert, wenn die Kosten höher sind als der Zuschuss?
Übersteigen die tatsächlichen Kosten den maximalen Zuschuss von 4.180 € pro Person, tragen Sie die Differenz selbst – unser Badumbau-Zuschuss-Rechner zeigt Ihnen diesen Eigenanteil direkt an. Es lohnt sich, zusätzlich das KfW-Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen“ (bis zu 6.250 €) zu prüfen, das sich mit dem Pflegekassen-Zuschuss kombinieren lässt.
Häufige Fragen
Kann ich den Antrag auch stellen, wenn noch kein Pflegegrad vorliegt?
Nein, Voraussetzung ist mindestens Pflegegrad 1. Liegt noch kein Pflegegrad vor, sollte dieser zuerst beantragt werden.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Die Pflegekasse muss in der Regel innerhalb von drei Wochen entscheiden, bei Einbindung des Medizinischen Dienstes innerhalb von fünf Wochen. Bauen Sie diese Zeit unbedingt in Ihre Planung ein.
Muss ich Handwerksrechnungen im Original einreichen?
Die Pflegekasse verlangt üblicherweise Kopien der bezahlten Rechnungen. Bewahren Sie die Originale für Ihre eigenen Unterlagen auf.