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Pflegegrad-Rechner

Eine erste Orientierung nach dem NBA-Verfahren (Neues Begutachtungsassessment) – 6 Module, wenige Minuten. Ersetzt keine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst.

Modul 1 – Mobilität

Modul 2 – Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

Modul 3 – Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

Modul 4 – Selbstversorgung

Modul 5 – Krankheits- und therapiebedingte Anforderungen

Modul 6 – Alltagsleben und soziale Kontakte

Gewichtete Gesamtpunktzahl (von 100) 0,0
Ergebnis

Wichtig: Dieses Ergebnis ist eine grobe, vereinfachte Orientierungshilfe auf Basis der öffentlichen NBA-Schwellenwerte (§ 15 SGB XI) – es basiert auf 20 statt der offiziell ca. 64 Einzelkriterien und ersetzt keinesfalls die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) bzw. MEDICPROOF. Stellen Sie bei Pflegebedarf einen formlosen Antrag direkt bei Ihrer Pflegekasse.

Wie läuft die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst ab?

Nach Ihrem formlosen Antrag bei der Pflegekasse meldet sich in der Regel der Medizinische Dienst (MD) bzw. bei privat Versicherten MEDICPROOF, um einen Termin für die Begutachtung zu vereinbaren – meist bei Ihnen zu Hause. Ein Gutachter oder eine Gutachterin verschafft sich dabei einen Eindruck vom Alltag der pflegebedürftigen Person und bewertet die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen, den sogenannten Modulen des Neuen Begutachtungsassessments (NBA).

Die 6 Module des NBA im Überblick

Jedes Modul fließt unterschiedlich stark in die Gesamtpunktzahl ein: Mobilität (10 %), kognitive und kommunikative Fähigkeiten sowie Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (zusammen 15 %, wobei nur der höhere Wert zählt), Selbstversorgung (40 % – das mit Abstand am stärksten gewichtete Modul), der Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen (20 %) sowie die Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15 %). Aus der gewichteten Summe ergibt sich eine Punktzahl von 0 bis 100, die über den Pflegegrad entscheidet.

So bereiten Sie sich auf den Termin vor

Am hilfreichsten ist ein Pflegetagebuch: Notieren Sie über ein bis zwei Wochen, wobei die pflegebedürftige Person tatsächlich Unterstützung braucht – auch scheinbar kleine Dinge wie Erinnerungen an die Medikamenteneinnahme oder Hilfe beim Ankleiden zählen. Schildern Sie beim Termin bewusst einen „schlechten Tag“ statt eines guten, und lassen Sie möglichst eine nahestehende Person dabei sein, die den Alltag gut kennt.

Was tun bei Ablehnung oder zu niedrigem Pflegegrad?

Gegen den Bescheid der Pflegekasse kann innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich Widerspruch eingelegt werden. Fordern Sie dazu zunächst das Gutachten des Medizinischen Dienstes an – Sie haben ein Recht darauf – und prüfen Sie, ob dort Punkte fehlen oder Ihr Alltag zu positiv dargestellt wurde. Bei Bedarf kann eine erneute Begutachtung veranlasst werden.

Dieser Rechner oben bietet eine vereinfachte Orientierung mit ausgewählten Beispielfragen je Modul – er ersetzt nicht die ausführliche Begutachtung mit rund 64 Einzelkriterien durch den Medizinischen Dienst.