Das Wichtigste in Kürze
Manche Systeme kombinieren Einbruchschutz mit einer Sturzerkennung und Notruf-Funktion in einem Gerät, meist als Armband oder Anhänger mit zusätzlichem Bewegungssensor. Ein integrierter 3D-Beschleunigungssensor erkennt einen Sturz automatisch und löst auch dann Alarm aus, wenn der Knopf nicht mehr selbst gedrückt werden kann. Wichtig für die Förderung: Der Zuschuss der Pflegekasse gilt nur für den Notruf- und Sturzerkennungs-Teil, nicht für die klassische Einbruch-Alarmfunktion.
Wie funktioniert die automatische Sturzerkennung?
Geräte mit Sturzerkennung enthalten einen Bewegungssensor, der ruckartige Abwärtsbeschleunigungen registriert. Folgt darauf für eine bestimmte Zeit keine weitere Bewegung, wertet das System dies als möglichen Sturz und löst automatisch einen Alarm aus – auch dann, wenn die betroffene Person den Notrufknopf nicht mehr selbst betätigen kann, etwa nach einer Bewusstlosigkeit. Modernere Systeme kombinieren dafür mehrere Sensoren (Beschleunigung, Aufprall, Höhen- und Winkelveränderung), um typische Sturzbewegungen von normalen Alltagsbewegungen wie Hinsetzen zu unterscheiden und Fehlalarme zu reduzieren.
Was kosten kombinierte Systeme?
| Ausstattung | Typische Kosten |
|---|---|
| Notrufarmband/-anhänger mit Sturzerkennung (Gerät) | 100 – 300 € |
| Laufende Notrufzentrale-Anbindung | 25 – 40 €/Monat |
| Zusätzliche klassische Einbruch-Alarmanlage | 1.500 – 3.500 € einmalig |
Reine Sturzerkennungs-Geräte ohne Einbruchschutz-Funktion sind günstiger und meist als Ergänzung zu einem bestehenden Hausnotruf erhältlich. Wer zusätzlich klassischen Einbruchschutz möchte, kombiniert meist zwei getrennte Systeme statt eines Alles-in-einem-Geräts, da spezialisierte Lösungen in beiden Bereichen technisch ausgereifter sind.
Was übernimmt die Pflegekasse – und was nicht?
Hier ist eine klare Trennung wichtig: Die Sturzerkennungs- und Notruf-Funktion fällt unter dieselbe Förderlogik wie der klassische Hausnotruf – ein technisches Pflegehilfsmittel nach § 40 SGB XI mit monatlichem Zuschuss von 27,00 Euro netto. Die klassische Einbruchschutz-Funktion (Tür- und Fensterkontakte, Sirene) ist davon ausgenommen und wird von der Pflegekasse in der Regel nicht übernommen. Bei kombinierten Geräten lohnt sich deshalb die Nachfrage bei der Pflegekasse, welcher Anteil förderfähig ist. Mehr zu den Grundlagen des Hausnotruf-Zuschusses lesen Sie in unserem Hausnotruf-Ratgeber, mehr zum klassischen Einbruchschutz in unserem Ratgeber zu Einbruchschutz und Alarmanlage im Alter.
Worauf Sie beim Kauf achten sollten
- Fehlalarmquote: Gute Systeme kombinieren mehrere Sensoren, um normale Bewegungen nicht fälschlich als Sturz zu werten.
- Reaktionszeit der Notrufzentrale: Wie schnell wird nach einem automatischen Alarm tatsächlich reagiert?
- Akkulaufzeit: Ein Sturzsensor nützt nichts, wenn das Gerät wegen leerem Akku nicht funktioniert – auf lange Laufzeiten und einfaches Aufladen achten.
- GPS-Funktion: Manche Geräte orten den Standort auch außerhalb der Wohnung, was besonders bei aktiven Senioren sinnvoll ist.
Häufige Fragen
Erkennt der Sensor wirklich jeden Sturz?
Keine Technik bietet hundertprozentige Sicherheit. Sehr langsame Stürze oder ein Hinsinken werden mitunter nicht als Sturz erkannt. Der klassische Notrufknopf bleibt deshalb weiterhin die zuverlässigste Methode, wenn er bewusst gedrückt werden kann.
Zahlt die Pflegekasse das komplette kombinierte Gerät?
In der Regel nur den Notruf- und Sturzerkennungs-Anteil. Reine Einbruchschutz-Komponenten sind meist ausgeschlossen. Eine Rückfrage bei der eigenen Pflegekasse vor dem Kauf schafft Klarheit.
Ist ein kombiniertes Gerät sinnvoller als zwei getrennte Systeme?
Das hängt vom individuellen Bedarf ab. Wer vor allem Wert auf Sturzsicherheit legt, ist mit einem spezialisierten Notrufsystem oft besser beraten. Wer zusätzlich umfassenden Einbruchschutz möchte, kombiniert meist zwei separate, jeweils spezialisierte Systeme.
Quellen
- GKV-Spitzenverband: Pflegehilfsmittelverträge, gkv-spitzenverband.de
- Gesetzestext § 40 SGB XI, gesetze-im-internet.de
Stand der Informationen: Juli 2026. Preise sind Richtwerte und können je nach Anbieter und Ausstattung abweichen.