Das Wichtigste in Kürze
Ein Hausnotruf besteht meist aus einer Basisstation und einem Funkknopf, den man als Kette oder Armband trägt. Ein Druck auf den Knopf genügt, um rund um die Uhr Hilfe zu rufen. Ein Basispaket kostet je nach Anbieter 23 bis 29 Euro im Monat. Die Pflegekasse zahlt dafür – anders als beim Zuschuss für Umbauten – einen monatlichen Zuschuss: seit dem 1. April 2026 sind es 27,00 Euro netto (32,13 Euro brutto), zuvor waren es 25,50 Euro. Für die meisten Haushalte mit Pflegegrad ist der Hausnotruf dadurch komplett kostenlos.
Was ist ein Hausnotruf und wie funktioniert er?
Ein Hausnotruf funktioniert einfach: Eine kleine Basisstation wird an die Telefonleitung oder das Mobilfunknetz angeschlossen. Dazu gehört ein Sender, den man als Kette um den Hals oder als Armband trägt – auch beim Duschen. Im Notfall genügt ein Knopfdruck, um sich mit einer rund um die Uhr besetzten Notrufzentrale zu verbinden. Von dort aus wird je nach Situation ein Angehöriger, ein Pflegedienst oder der Rettungsdienst informiert.
Es gibt auch mobile Varianten mit eingebautem GPS, die außerhalb der Wohnung funktionieren, zum Beispiel beim Spazierengehen.
Was kostet ein Hausnotruf?

| Leistung | Typische Kosten |
|---|---|
| Basispaket (zu Hause, Festnetz/Mobilfunk) | 23 – 29 €/Monat |
| Mobiler Hausnotruf mit GPS (auch unterwegs) | 35 – 45 €/Monat |
| Zuschuss der Pflegekasse (seit 1.4.2026) | 27,00 € netto/Monat |
Zusätzlich übernimmt die Pflegekasse einmalig 10,49 Euro für Lieferung, Anschluss und Einweisung in das Gerät. Bei einem Basispaket bleibt damit oft nur ein kleiner Eigenanteil oder gar keiner übrig.
Was übernimmt die Pflegekasse genau?
Der Hausnotruf gehört zu den technischen Pflegehilfsmitteln nach § 40 SGB XI – das ist ein anderer Fördertopf als der einmalige 4.180-Euro-Zuschuss für Umbauten, den wir in unserem Ratgeber zum Zuschuss der Pflegekasse erklären. Beim Hausnotruf zahlt die Kasse stattdessen einen laufenden monatlichen Zuschuss.
Voraussetzungen für den Zuschuss:
- Ein anerkannter Pflegegrad, mindestens Pflegegrad 1
- Die versicherte Person lebt allein, oder die Mitbewohnerin bzw. der Mitbewohner könnte im Notfall selbst keine Hilfe holen
- Aufgrund des Gesundheitszustands kann jederzeit eine Notsituation eintreten
Beide Zuschüsse – der einmalige für Umbauten und der monatliche für den Hausnotruf – schließen sich nicht gegenseitig aus. Sie stammen aus unterschiedlichen Fördertöpfen und können nebeneinander genutzt werden.
So beantragen Sie den Zuschuss: Schritt für Schritt
- Anbieter auswählen. Die meisten Anbieter (zum Beispiel Wohlfahrtsverbände oder private Unternehmen) haben Verträge mit den Pflegekassen und übernehmen die Antragstellung für Sie mit.
- Antrag bei der Pflegekasse stellen. Häufig reicht ein kurzes Formular, das der Hausnotruf-Anbieter direkt mitschickt.
- Gerät wird geliefert und angeschlossen. Ein Techniker oder eine Pflegefachkraft installiert das Gerät meist innerhalb weniger Tage und erklärt die Bedienung.
- Zuschuss wird direkt verrechnet. In der Regel rechnet der Anbieter den Zuschuss direkt mit der Pflegekasse ab – Sie zahlen nur die Differenz, falls überhaupt eine anfällt.
Worauf Sie beim Anbietervergleich achten sollten
- Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist: Manche Anbieter bieten monatlich kündbare Verträge an, andere binden für ein Jahr oder länger.
- Reaktionszeit der Notrufzentrale: Wie schnell meldet sich jemand nach dem Knopfdruck?
- Zertifizierung: Seriöse Anbieter sind nach DIN EN 50134 zertifiziert oder Mitglied in anerkannten Verbänden.
- Reichweite des Funksenders: Reicht das Signal auch im Garten oder im Keller?
- Zusatzkosten: Fallen für die Installation oder bei Fehlalarmen zusätzliche Gebühren an?
Häufige Fragen
Muss ich den Hausnotruf-Zuschuss extra beantragen, wenn ich schon den Umbau-Zuschuss bekommen habe?
Ja. Es handelt sich um zwei getrennte Leistungen aus unterschiedlichen Fördertöpfen, die jeweils eigenständig beantragt werden müssen.
Bekomme ich den Zuschuss auch, wenn ich mit meinem Ehepartner zusammenlebe?
Das kommt darauf an. Wenn der Ehepartner im Notfall selbst keine Hilfe holen könnte, etwa weil er ebenfalls gesundheitlich eingeschränkt ist, besteht der Anspruch weiterhin.
Was passiert, wenn ich aus Versehen den Knopf drücke?
Das ist kein Problem. Die Notrufzentrale fragt zunächst nach, ob wirklich ein Notfall vorliegt, bevor weitere Schritte eingeleitet werden.
Gibt es auch Hausnotruf-Systeme ohne Pflegegrad?
Ja, diese können privat und ohne Zuschuss gebucht werden. Ohne Pflegegrad trägt man die vollen monatlichen Kosten selbst.
Quellen
- GKV-Spitzenverband: Pflegehilfsmittelverträge, gkv-spitzenverband.de
- Gesetzestext § 40 SGB XI, gesetze-im-internet.de
- AOK: Hausnotrufsysteme und Pflegehilfsmittel, aok.de
Stand der Informationen: Juli 2026, inklusive der Erhöhung des Pflegekassen-Zuschusses zum 1. April 2026. Genaue Konditionen können je nach Pflegekasse und Anbieter leicht abweichen.