Das Wichtigste in Kürze
Nicht jeder Hausnotruf-Vertrag bindet Sie für ein oder zwei Jahre. Mehrere Anbieter, darunter der ASB, bieten Hausnotruf ohne Mindestvertragslaufzeit mit monatlicher Kündbarkeit an. Bei den großen Wohlfahrtsverbänden wie DRK, Malteser oder Johanniter lohnt sich dagegen ein genauer Blick: Sie sind regional in einzelnen Kreisverbänden organisiert, weshalb Vertragsbedingungen und Kündigungsfristen von Region zu Region abweichen können.
Warum überhaupt auf die Vertragslaufzeit achten?
Ein Hausnotruf wird oft in einer Lebensphase gebucht, in der sich der Bedarf noch verändern kann – etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder beim Übergang in eine andere Wohnform. Eine lange Mindestlaufzeit kann dann unpraktisch werden, wenn sich die Situation schneller ändert als gedacht, etwa bei einem Umzug ins Pflegeheim. Ein monatlich kündbarer Vertrag bietet hier mehr Flexibilität, ohne dass Sie auf Sicherheit verzichten müssen.
Anbieter im Überblick
| Anbieter | Vertragsbindung |
|---|---|
| ASB (Arbeiter-Samariter-Bund) | Keine Mindestlaufzeit, monatlich kündbar |
| Private Anbieter (z. B. Libify) | Meist flexibel, oft monatlich kündbar |
| DRK, Malteser, Johanniter (regional) | Variiert je nach Kreisverband – vorab erfragen |
Wichtig zu wissen: Die großen Wohlfahrtsverbände sind dezentral organisiert. Das bedeutet, jeder örtliche Kreis- oder Landesverband handelt eigene Konditionen aus. Ein DRK-Kreisverband in einer Region kann monatlich kündbare Verträge anbieten, ein anderer eine zwölfmonatige Mindestlaufzeit verlangen. Eine pauschale Aussage für „den“ DRK-Hausnotruf ist deshalb nicht seriös möglich – hier hilft nur die Nachfrage beim Anbieter vor Ort.
Worauf Sie beim Vertrag achten sollten
- Kündigungsfrist: Üblich sind ein bis drei Monate zum Monats- oder Quartalsende. Fragen Sie konkret nach der Frist, nicht nur nach der Mindestlaufzeit.
- Sonderkündigungsrecht: Klären Sie, ob eine vorzeitige Kündigung möglich ist, etwa beim Umzug in ein Pflegeheim. Manche Anbieter erlauben das nur im Todesfall, andere kulanter.
- Rückgabe des Geräts: Wer trägt die Kosten für den Rückversand oder die Abholung der Basisstation nach Vertragsende?
- Preisänderungen: Manche Verträge erlauben jährliche Preisanpassungen – ein Blick ins Kleingedruckte lohnt sich.
Zuschuss der Pflegekasse bleibt unabhängig von der Vertragslaufzeit
Unabhängig davon, für welchen Anbieter und welche Vertragslaufzeit Sie sich entscheiden: Der monatliche Zuschuss der Pflegekasse von 27,00 Euro netto gilt bei jedem zugelassenen Anbieter gleichermaßen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Die genauen Bedingungen und den Antragsweg erklären wir ausführlich in unserem Hausnotruf-Ratgeber.
Häufige Fragen
Ist ein monatlich kündbarer Vertrag automatisch teurer?
Nicht zwangsläufig. Viele Anbieter mit flexibler Kündigung verlangen keinen Aufpreis gegenüber Verträgen mit fester Laufzeit. Ein Preisvergleich lohnt sich trotzdem immer.
Kann ich während der Mindestlaufzeit den Anbieter wechseln?
In der Regel nicht ohne Sonderkündigungsrecht oder Ablauf der vereinbarten Frist. Ein Wechsel ist meist erst zum nächstmöglichen Kündigungstermin möglich.
Was passiert mit dem Zuschuss, wenn ich den Anbieter wechsle?
Der Zuschuss ist an die Leistung gebunden, nicht an einen bestimmten Anbieter. Nach einem Wechsel muss die neue Anbindung lediglich erneut bei der Pflegekasse gemeldet werden.
Quellen
- GKV-Spitzenverband: Pflegehilfsmittelverträge, gkv-spitzenverband.de
Stand der Informationen: Juli 2026. Vertragskonditionen können sich je nach Anbieter und Region unterscheiden und ändern – eine Nachfrage beim jeweiligen Anbieter vor Vertragsabschluss ist empfehlenswert.