Das Wichtigste in Kürze
Ob ein Hausnotruf für Sie komplett kostenlos ist oder ein kleiner Eigenanteil bleibt, hängt vom gewählten Paket ab. Der Zuschuss der Pflegekasse liegt seit dem 1. April 2026 bei 27,00 Euro netto im Monat plus einmalig 10,49 Euro für die Installation. Bei einem Basispaket für rund 25 Euro monatlich bleibt damit meist gar nichts mehr zu zahlen übrig – bei einem mobilen System mit GPS kann dagegen ein Eigenanteil entstehen.

Rechenbeispiel 1: Klassisches Basispaket
| Position | Betrag |
|---|---|
| Monatliche Kosten Basispaket | 25,00 € |
| Zuschuss der Pflegekasse | – 27,00 € |
| Verbleibender Eigenanteil | 0 € (Zuschuss deckt alles ab) |
In diesem Beispiel liegt der Zuschuss sogar über den monatlichen Kosten – der Hausnotruf ist damit komplett kostenneutral.
Rechenbeispiel 2: Mobiler Hausnotruf mit GPS
| Position | Betrag |
|---|---|
| Monatliche Kosten mobiles System | 40,00 € |
| Zuschuss der Pflegekasse | – 27,00 € |
| Verbleibender Eigenanteil | ca. 13,00 €/Monat |
Wichtig: Der Zuschuss gilt für den klassischen, stationären Hausnotruf. Bei mobilen Systemen mit GPS ist die Anrechnung nicht immer automatisch möglich – das hängt vom jeweiligen Anbieter und der Pflegekasse ab. Mehr dazu in unserem Ratgeber zu mobilen Hausnotruf-Systemen.
Was diese Beispiele nicht abdecken
Die Rechenbeispiele gehen von einem Standardfall aus. In der Praxis kann Folgendes den Eigenanteil verändern:
- Manche Anbieter verlangen eine einmalige Anschlussgebühr, die über die 10,49 Euro Pauschale der Pflegekasse hinausgeht
- Zusatzleistungen wie Sturzsensoren oder erweiterte Notruf-Ketten können Aufpreise verursachen
- Manche Pflegekassen rechnen direkt mit dem Anbieter ab, andere erstatten nachträglich – das beeinflusst, wie viel Sie zwischenzeitlich vorstrecken müssen
Die vollständige Übersicht zu Kosten, Voraussetzungen und dem Antragsweg finden Sie in unserem Hausnotruf-Ratgeber.
Praktisch: Eigenanteil direkt berechnen
Statt selbst zu rechnen, können Sie mit unserem Hausnotruf-Kosten-Rechner Ihren individuellen Eigenanteil in wenigen Sekunden ermitteln.
Häufige Fragen
Muss ich in Vorleistung gehen?
Das hängt vom Anbieter ab. Viele rechnen den Zuschuss direkt mit der Pflegekasse ab, sodass Sie nur die Differenz zahlen. Bei manchen Anbietern müssen Sie zunächst den vollen Betrag zahlen und sich den Zuschuss selbst erstatten lassen.
Ändert sich der Eigenanteil, wenn sich der Pflegegrad ändert?
Nein, der monatliche Zuschuss ist unabhängig von der Höhe des Pflegegrads, solange mindestens Pflegegrad 1 vorliegt.
Quellen
- GKV-Spitzenverband: Pflegehilfsmittelverträge, gkv-spitzenverband.de
Stand der Informationen: Juli 2026, inklusive der Erhöhung des Pflegekassen-Zuschusses zum 1. April 2026. Die Rechenbeispiele sind vereinfachte Richtwerte.