Das Wichtigste in Kürze
Der Weg zum Hörgerätezuschuss führt über den HNO-Arzt und einen Hörakustiker – kompliziert ist dabei eigentlich nichts, es braucht nur die richtige Reihenfolge. Sollte die Krankenkasse ein höherwertiges Gerät ablehnen, lohnt sich in vielen Fällen ein Widerspruch: Ein aktuelles Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom Januar 2026 hat die Rechte von Versicherten gestärkt, wenn ein teureres Gerät einen klaren Gebrauchsvorteil im Alltag bietet.
Schritt für Schritt zum Hörgerät
- HNO-Arzt aufsuchen. Er stellt den Hörverlust fest und verordnet auf einem Rezept ein Hörgerät.
- Hörakustiker wählen. Mit der Verordnung geht es zu einem Hörakustiker Ihrer Wahl. Ein Vergleich verschiedener Anbieter lohnt sich, ähnlich wie bei anderen größeren Anschaffungen.
- Anpassung und Testphase. Der Akustiker passt mehrere Modelle an, die Sie etwa 30 Tage im Alltag testen.
- Entscheidung und Abrechnung. Sie wählen ein Modell aus. Liegt es im Rahmen des Festbetrags (704,37 Euro pro Ohr), zahlen Sie nur 10 Euro Zuzahlung. Bei einem teureren Modell übernimmt die Krankenkasse trotzdem den Festbetrag, die Differenz zahlen Sie selbst.
Die genauen Beträge und was zur Basisversorgung gehört, erklären wir ausführlich in unserem Hörgeräte-Ratgeber.

Was tun, wenn die Krankenkasse ablehnt?
Manchmal lehnt die Krankenkasse die vollständige Kostenübernahme für ein höherwertiges Gerät ab, weil aus ihrer Sicht ein Standardgerät ausreicht. Hier lohnt sich häufig ein Widerspruch:
- Frist beachten. Der Widerspruch muss schriftlich innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids eingelegt werden. Fehlt eine korrekte Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid, verlängert sich die Frist auf ein Jahr.
- Gebrauchsvorteil konkret beschreiben. Wichtig ist nicht nur der Hörtest beim Akustiker, sondern der tatsächliche Nutzen im Alltag – etwa besseres Verstehen in Gesprächen mit mehreren Personen oder bei Hintergrundlärm.
- Unterlagen sammeln. Anpassberichte des Hörakustikers, eine ärztliche Stellungnahme und eine genaue Beschreibung der Alltagssituationen stärken den Widerspruch.
Ein Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom Januar 2026 hat bestätigt: Nicht allein der Hörtest in der Anpasssituation ist entscheidend, sondern der tatsächliche Gebrauchsvorteil im täglichen Leben. Das stärkt die Position von Versicherten, die ein höherwertiges Gerät benötigen.
Häufige Fragen
Muss ich den Widerspruch allein formulieren?
Nein. Sozialverbände wie der VdK oder der Deutsche Schwerhörigenbund helfen häufig bei der Formulierung. Auch der Hörakustiker kann mit einer fachlichen Stellungnahme unterstützen.
Wie lange dauert ein Widerspruchsverfahren?
Das ist unterschiedlich, oft mehrere Wochen bis Monate. In dieser Zeit kann meist ein vorläufiges Gerät genutzt werden.
Lohnt sich ein Widerspruch überhaupt?
Die Erfolgsaussichten haben sich durch aktuelle Gerichtsurteile verbessert, insbesondere wenn ein klarer Gebrauchsvorteil im Alltag nachgewiesen werden kann. Eine Garantie gibt es aber nicht – eine gute Dokumentation erhöht die Chancen deutlich.
Quellen
- Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 20. Januar 2026
- GKV-Spitzenverband: Festbeträge für Hörhilfen
- Sozialverband VdK Deutschland
Stand der Informationen: Juli 2026. Ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.