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Hörgeräte Zuschuss und Kosten: Was übernimmt die Krankenkasse?

Was kostet ein Hörgerät und was übernimmt die Krankenkasse? Festbetrag, Zuzahlung, Eigenanteil und die 30-tägige Testphase im Überblick.

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Ältere Frau lässt sich freundlich von einer Hörakustikerin ein Hörgerät anpassen

Foto: Die Anpassung durch eine Hörakustikerin gehört zur Basisversorgung, die die Krankenkasse übernimmt.

Das Wichtigste in Kürze

Hörgeräte werden nicht von der Pflegekasse, sondern von der Krankenkasse bezahlt – unabhängig davon, ob ein Pflegegrad vorliegt. Der sogenannte Festbetrag liegt 2026 bei 704,37 Euro pro Ohr, bei beidseitiger Versorgung also 1.408,74 Euro. Findet der Hörakustiker ein passendes Gerät innerhalb dieses Rahmens, zahlen Sie nur die gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro pro Gerät – mehr nicht. Wer sich für ein höherwertiges Modell entscheidet, zahlt die Differenz zum Festbetrag selbst.

Was kostet ein Hörgerät – und was übernimmt die Krankenkasse?

Icon-Illustration eines Hörgeräts mit Schallwellen-Symbol

Anders als beim Zuschuss der Pflegekasse für Umbauten oder Hausnotruf ist bei Hörgeräten die gesetzliche Krankenkasse zuständig, nicht die Pflegekasse. Das führt häufig zu Verwechslungen, ist aber ein wichtiger Unterschied: Ein Hörgerätezuschuss steht grundsätzlich jedem gesetzlich Versicherten mit ärztlich festgestelltem Hörverlust zu – auch ohne Pflegegrad.

Position Betrag 2026
Festbetrag der Krankenkasse pro Ohr 704,37 €
Festbetrag bei beidseitiger Versorgung 1.408,74 €
Gesetzliche Zuzahlung pro Gerät 10 €

Zur sogenannten Basisversorgung gehört mehr als nur das Gerät selbst: die individuelle Anpassung, Reparaturen und Wartung über sechs Jahre sowie regelmäßige Kontrolltermine und Nachjustierungen sind eingeschlossen.

Wann zahle ich mehr als die 10 Euro Zuzahlung?

Der Eigenanteil entsteht nur, wenn Sie sich bewusst für ein Gerät entscheiden, dessen Preis über dem Festbetrag liegt – zum Beispiel wegen zusätzlicher Funktionen wie Bluetooth-Kopplung ans Smartphone oder einer diskreteren Bauform. Der Hörakustiker ist verpflichtet, mindestens ein Modell anzubieten, das ohne Aufpreis im Rahmen des Festbetrags liegt und die medizinische Versorgung vollständig sicherstellt. Sie entscheiden selbst, ob Ihnen ein teureres Modell die Mehrkosten wert ist.

Die Testphase: So läuft sie ab

Bevor man sich endgültig für ein Hörgerät entscheidet, gibt es eine Testphase von in der Regel 30 Tagen. In dieser Zeit trägt man das Gerät im Alltag und kann prüfen, ob es wirklich hilft. Wichtig zu wissen: Auch nach Ablauf dieser 30 Tage ist ein Rücktritt noch möglich, wenn die Krankenkasse die Kostenübernahme für das gewählte Gerät ablehnt – die Geräte können dann kostenlos zurückgegeben werden.

So bekommen Sie Ihr Hörgerät: Schritt für Schritt

  1. Zum HNO-Arzt. Er stellt den Hörverlust fest und verordnet ein Hörgerät.
  2. Zum Hörakustiker. Mit der Verordnung geht es zu einem Hörakustiker Ihrer Wahl, der verschiedene Geräte anpasst und zum Testen mitgibt.
  3. Testphase durchlaufen. Etwa 30 Tage lang die Geräte im Alltag ausprobieren.
  4. Entscheidung treffen. Gemeinsam mit dem Hörakustiker das passende Modell auswählen – innerhalb oder oberhalb des Festbetrags.
  5. Abrechnung. Der Hörakustiker rechnet den Festbetrag direkt mit der Krankenkasse ab. Sie zahlen nur die Zuzahlung bzw. einen eventuellen Eigenanteil.

Häufige Fragen

Brauche ich einen Pflegegrad, um den Zuschuss zu bekommen?

Nein. Der Hörgerätezuschuss kommt von der Krankenkasse und steht jedem gesetzlich Versicherten mit ärztlich festgestelltem Hörverlust zu, unabhängig von einem Pflegegrad.

Muss ich mich für das günstigste Gerät entscheiden?

Nein. Sie können frei wählen. Wichtig ist nur: Mindestens ein Modell im Rahmen des Festbetrags muss angeboten werden, das die medizinische Versorgung vollständig abdeckt.

Was, wenn mir kein Gerät während der Testphase gefällt?

Dann kann mit dem Hörakustiker ein weiteres Modell ausprobiert werden. Es besteht kein Zwang, sich für ein bestimmtes Gerät zu entscheiden.

Zahlt die Krankenkasse auch Batterien oder Reparaturen?

Reparaturen und Wartung sind innerhalb von sechs Jahren Teil der Basisversorgung. Batterien müssen in der Regel selbst gekauft werden, außer bei Vorliegen eines Pflegegrads über bestimmte Zusatzleistungen.

Quellen

  • GKV-Spitzenverband: Festbeträge für Hörhilfen
  • Gesetzestext § 33 SGB V (Hilfsmittel)
  • Verbraucherzentrale: Hörgeräte und Krankenkasse

Stand der Informationen: Juli 2026. Festbeträge werden regelmäßig angepasst – für die aktuell gültigen Beträge empfiehlt sich eine Nachfrage bei der eigenen Krankenkasse.

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