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Pflegeleistungen

Tagespflege und Nachtpflege: Ablauf, Kosten, Zuschuss

Tagespflege entlastet Angehörige tagsüber, ohne Pflegegeld oder Sachleistungen zu kürzen. Was sie kostet und wie viel die Pflegekasse übernimmt.

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Seniorinnen und Senioren nehmen an einer Aktivität in der Tagespflege teil

Foto: Symbolbild Tagespflege und Nachtpflege

Das Wichtigste in Kürze

Tagespflege und Nachtpflege sind teilstationäre Angebote: Die pflegebedürftige Person wird morgens abgeholt, tagsüber (oder nachts) in einer Einrichtung betreut und anschließend wieder nach Hause gebracht. Ab Pflegegrad 2 besteht ein eigenständiger Anspruch mit einem eigenen monatlichen Budget – 2026 liegt es bei 721 Euro (Pflegegrad 2), 1.357 Euro (Pflegegrad 3), 1.685 Euro (Pflegegrad 4) und 2.085 Euro (Pflegegrad 5). Das Besondere: Dieses Budget wird zusätzlich zu Pflegegeld oder ambulanten Pflegesachleistungen gewährt, ohne dass diese gekürzt werden.

Wie läuft Tagespflege ab?

Ein Fahrdienst holt die pflegebedürftige Person morgens zu Hause ab und bringt sie in die Tagespflegeeinrichtung. Dort gibt es Betreuung, Mahlzeiten, pflegerische Versorgung und oft ein Aktivitätsprogramm mit Gedächtnistraining, Bewegung oder gemeinsamen Aktivitäten. Am späten Nachmittag oder Abend erfolgt die Rückfahrt nach Hause. Nachtpflege funktioniert spiegelbildlich für Menschen, die vor allem nachts intensive Betreuung benötigen, etwa bei fortgeschrittener Demenz mit gestörtem Tag-Nacht-Rhythmus.

Was kostet Tagespflege?

Die Gesamtkosten setzen sich aus Pflege- und Betreuungskosten, Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten der Einrichtung zusammen und variieren je nach Region und Anbieter deutlich. Häufig liegen die Tagessätze zwischen 50 und 80 Euro zuzüglich Fahrtkosten. Das monatliche Tagespflege-Budget der Pflegekasse deckt die pflegebedingten Kosten größtenteils oder vollständig ab, Kosten für Verpflegung und Fahrdienst müssen oft privat getragen werden, sofern nicht der Entlastungsbetrag zusätzlich genutzt wird.

Das Budget im Überblick

Pflegegrad Monatliches Budget Tages-/Nachtpflege
Pflegegrad 2 721 €
Pflegegrad 3 1.357 €
Pflegegrad 4 1.685 €
Pflegegrad 5 2.085 €

Für Pflegegrad 1 besteht kein eigenständiger Tagespflege-Anspruch, hier kann aber der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich für stundenweise Betreuungsangebote genutzt werden.

Ohne Anrechnung auf Pflegegeld

Wer bereits Pflegegeld bezieht, weil Angehörige zu Hause pflegen, kann zusätzlich Tagespflege nutzen, ohne dass das Pflegegeld gekürzt wird. Das macht Tagespflege besonders attraktiv, um pflegende Angehörige stundenweise zu entlasten.

Häufige Fragen

Wird mein Pflegegeld gekürzt, wenn ich Tagespflege nutze?

Nein, das Budget für Tagespflege steht zusätzlich zum Pflegegeld oder zu ambulanten Pflegesachleistungen zur Verfügung.

Ab welchem Pflegegrad gibt es einen eigenständigen Anspruch?

Ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 kann stattdessen der Entlastungsbetrag genutzt werden.

Übernimmt die Pflegekasse auch die Fahrtkosten zur Tagespflege?

Die Fahrtkosten sind oft im Tagessatz der Einrichtung enthalten, das ist aber von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. Fragen Sie gezielt nach.

Kann ich Tagespflege auch nur an einzelnen Tagen pro Woche nutzen?

Ja, die Häufigkeit ist flexibel wählbar und richtet sich nach dem individuellen Bedarf und dem verfügbaren Budget.

Quellen

  • § 41 SGB XI (Tagespflege und Nachtpflege)
  • GKV-Spitzenverband: Leistungsbeträge der Pflegeversicherung 2026

Stand der Informationen: August 2026.

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