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Übergangspflege im Krankenhaus: Die Brücke zwischen Klinik und Zuhause

Übergangspflege nach § 39e SGB V: Wer Anspruch hat, wie lange sie dauert und was sie kostet, wenn nach dem Krankenhaus noch keine Pflege organisiert ist.

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Pflegekraft hilft älterer Person im Krankenhaus, Symbolbild Übergangspflege

Foto: Symbolbild: Übergangspflege im Krankenhaus

Das Wichtigste in Kürze

Übergangspflege springt ein, wenn eine Krankenhausbehandlung beendet ist, aber die Pflege zu Hause, ein Kurzzeitpflegeplatz oder eine Reha noch nicht organisiert werden konnten. Sie kann bis zu zehn Tage lang direkt im Krankenhaus in Anspruch genommen werden. Erwachsene zahlen dafür 10 Euro pro Tag zu, begrenzt auf maximal 28 Tage im Kalenderjahr – bereits geleistete Krankenhaus-Zuzahlungen werden darauf angerechnet.

Was ist Übergangspflege überhaupt?

Seit 2021 gibt es mit § 39e SGB V eine Lösung für eine Lücke, die vorher viele Familien in Not gebracht hat: Der Krankenhausaufenthalt ist medizinisch beendet, aber die häusliche Pflege, die Kurzzeitpflege oder die Reha-Einrichtung ist noch nicht bereit – etwa weil kein Platz frei ist oder die Pflegehilfsmittel noch nicht geliefert wurden. Früher mussten Betroffene in dieser Situation oft trotzdem nach Hause, obwohl die Versorgung dort nicht sichergestellt war. Die Übergangspflege lässt den Aufenthalt im Krankenhaus – oder an einem anderen Standort desselben Krankenhausträgers – für diese Übergangszeit weiterlaufen.

Wer hat Anspruch und wie lange?

Anspruch auf Übergangspflege besteht, wenn im unmittelbaren Anschluss an die Krankenhausbehandlung notwendige Leistungen der häuslichen Krankenpflege, der Kurzzeitpflege, einer medizinischen Reha oder Pflegeleistungen nach dem SGB XI nicht oder nur mit erheblichem Aufwand organisiert werden können. Die Übergangspflege dauert je Krankenhausbehandlung längstens zehn Tage. Sie umfasst unter anderem:

  • Grund- und Behandlungspflege
  • Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln
  • Aktivierende Maßnahmen, damit vorhandene Fähigkeiten erhalten bleiben
  • Unterkunft und Verpflegung
  • Organisiertes Entlassmanagement, das die Anschlussversorgung in die Wege leitet

Was kostet die Übergangspflege?

Volljährige Versicherte zahlen 10 Euro Zuzahlung pro Kalendertag. Diese Zuzahlung ist Teil der allgemeinen Krankenhaus-Zuzahlungsgrenze von 28 Tagen pro Kalenderjahr: Zuzahlungen, die im selben Jahr bereits für reguläre Krankenhausaufenthalte geleistet wurden, werden mit angerechnet. Wer die Belastungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung bereits erreicht hat, ist von der Zuzahlung befreit.

Wichtig: Übergangspflege ersetzt keine dauerhafte Lösung

Die Übergangspflege ist ausdrücklich als Brücke gedacht, nicht als Dauerlösung. Nutzen Sie die Zeit, um parallel einen Kurzzeitpflegeplatz zu finden oder die häusliche Versorgung vorzubereiten – das Krankenhaus-Entlassmanagement unterstützt dabei aktiv.

Wie beantragt man Übergangspflege?

Die Initiative geht in der Regel vom behandelnden Krankenhaus aus, konkret vom Entlassmanagement beziehungsweise Sozialdienst der Klinik. Sprechen Sie das Thema aktiv an, sobald absehbar ist, dass die Anschlussversorgung zum geplanten Entlasstermin noch nicht steht. Ein förmlicher Antrag bei der Krankenkasse ist für die betroffene Person selbst normalerweise nicht nötig – das Krankenhaus rechnet direkt mit der Krankenkasse ab.

Übergangspflege, Kurzzeitpflege und Reha: Was ist der Unterschied?

Diese drei Begriffe werden häufig verwechselt, meinen aber unterschiedliche Dinge:

Leistung Zweck Ort
Übergangspflege (§ 39e SGB V) Überbrückung bis Anschlussversorgung steht, max. 10 Tage Krankenhaus
Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI) Vollstationäre Pflege auf Zeit, bis zu 8 Wochen/Jahr Pflegeeinrichtung
Anschlussheilbehandlung / Reha Medizinische Rehabilitation nach Akutbehandlung Reha-Klinik

Mehr zum gemeinsamen Budget und den Regeln der Kurzzeitpflege lesen Sie in unserem Ratgeber Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege 2026.

Häufige Fragen

Muss ich die Übergangspflege selbst beantragen?

In der Regel nicht. Das Entlassmanagement des Krankenhauses organisiert die Übergangspflege und rechnet direkt mit der Krankenkasse ab. Sprechen Sie das Thema aber aktiv an, wenn die Anschlussversorgung zum Entlasstermin noch nicht steht.

Kann die Übergangspflege verlängert werden?

Der gesetzliche Anspruch ist auf zehn Tage je Krankenhausbehandlung begrenzt. Ist danach immer noch keine Anschlusslösung gefunden, muss kurzfristig auf andere Leistungen wie Kurzzeitpflege oder eine Übergangslösung zu Hause ausgewichen werden.

Gilt die Zuzahlung auch für Kinder?

Nein, für Versicherte unter 18 Jahren entfällt die Zuzahlung zur Übergangspflege.

Was passiert, wenn ich die Zuzahlung nicht leisten kann?

Wer im laufenden Jahr bereits die Zuzahlungs-Belastungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung erreicht hat, ist von weiteren Zuzahlungen befreit. Sprechen Sie bei finanziellen Engpässen frühzeitig mit der Krankenkasse.

Quellen

  • § 39e SGB V – Übergangspflege im Krankenhaus, sozialgesetzbuch-sgb.de
  • Deutsche Vereinigung für Sozialarbeit im Gesundheitswesen (DVSG): FAQ Übergangspflege, dvsg.org

Stand der Informationen: August 2026. Dies ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Auskunft durch Krankenkasse oder Krankenhaus-Sozialdienst.

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