Viele pflegebedürftige Menschen glauben, jedes Bundesland zahle zusätzlich zum Pflegegeld der Pflegekasse noch ein eigenes „Landespflegegeld“. Das stimmt so nicht. Nur Bayern zahlt allen Menschen ab Pflegegrad 2 einen festen Landeszuschuss. In den anderen 15 Bundesländern gibt es zwar ebenfalls Leistungen mit ähnlichem Namen – Blindengeld, Sehbehindertengeld oder Teilhabegeld – diese richten sich aber fast immer an blinde, taubblinde oder gehörlose Menschen, nicht an Pflegebedürftige im Allgemeinen.
Wir erklären, wer wirklich Anspruch auf zusätzliches Geld vom Bundesland hat, wie hoch die Beträge 2026 sind und wie Sie den Antrag stellen.
Das Wichtigste in Kürze
Nur Bayern zahlt ein allgemeines Landespflegegeld (500 € pro Jahr ab Pflegegrad 2). In allen anderen Bundesländern gibt es „Landespflegegeld“ oder „Blindengeld“ nur für blinde, taubblinde oder gehörlose Menschen – unabhängig vom Pflegegrad. Wer keinen dieser Ausweise hat, sollte stattdessen die Bundesleistungen der Pflegekasse voll ausschöpfen: Pflegegeld, Entlastungsbetrag und Zuschuss zum barrierefreien Umbau.
Bayern: das einzige Bundesland mit allgemeinem Landespflegegeld
Bayern zahlt seit 2018 ein eigenes Landespflegegeld an alle pflegebedürftigen Menschen mit Hauptwohnsitz in Bayern – unabhängig von Einkommen oder Vermögen.
| Merkmal | Bayerisches Landespflegegeld |
|---|---|
| Voraussetzung | Pflegegrad 2 oder höher, Hauptwohnsitz in Bayern |
| Höhe | 500 € pro Pflegegeldjahr, einkommensunabhängig, steuerfrei |
| Antrag | Einmalig online, per Post, Fax oder E-Mail beim Bayerischen Landesamt für Pflege |
| Nachweis | Kopie des Bescheids der Pflegekasse (das Gutachten des Medizinischen Dienstes allein reicht nicht) |
| Auszahlung | Bis zum 31.01. des Folgejahres, seit einer Gesetzesänderung zum 1.1.2026 |
Ist der Antrag einmal bewilligt, muss er nicht jedes Jahr neu gestellt werden. Er gilt fort, solange sich der Pflegegrad nicht unter 2 verändert und der Hauptwohnsitz in Bayern bleibt. Wichtig: Eine Erhöhung des Pflegegrades über 2 hinaus muss dem Landesamt nicht gemeldet werden. Rund 400.000 Menschen erhalten das Bayerische Landespflegegeld jährlich.
Den Antrag stellen Sie beim Bayerischen Landesamt für Pflege (LfP), entweder online oder mit dem Papierformular per Post.
Die anderen 15 Bundesländer: Blindengeld statt Landespflegegeld
In den übrigen Bundesländern trägt die Leistung zwar teils einen ähnlichen Namen – „Landespflegegeld“ in Rheinland-Pfalz oder Bremen, „Teilhabegeld“ in Brandenburg und im Saarland, sonst meist „Blindengeld“ oder „Sehbehindertengeld“. Der entscheidende Unterschied: Anspruch haben in der Regel nur Menschen mit dem Merkzeichen Bl (blind), TBl (taubblind) oder Gl (gehörlos) im Schwerbehindertenausweis. Ein Pflegegrad allein genügt nicht, und wer sehend und hörend ist, geht in diesen 15 Ländern leer aus – auch bei Pflegegrad 4 oder 5. Mehr zum Schwerbehindertenausweis selbst, den zugehörigen Merkzeichen und weiteren Vorteilen lesen Sie in unserem Ratgeber zu Schwerbehindertenausweis und GdB.
| Bundesland | Leistung | Höhe (Erwachsene) | Voraussetzung |
|---|---|---|---|
| Rheinland-Pfalz | Landespflegegeld | 384 €/Monat | GdB 100 (v. a. Blinde), kein Pflegegrad nötig |
| Berlin | Blindengeld | 730,55 €/Monat | Merkzeichen Bl/TBl |
| Bremen | Landespflegegeld | 536,96 €/Monat | Merkzeichen Bl |
| Brandenburg | Landesteilhabegeld | 425 €/Monat | Merkzeichen Bl/TBl/G |
| Hamburg | Blindengeld | 695,50 €/Monat | Merkzeichen Bl |
| Hessen | Blindengeld | 785,34 €/Monat | Merkzeichen Bl |
| Mecklenburg-Vorpommern | Blindengeld | 430 €/Monat | Merkzeichen Bl |
| Niedersachsen | Blindengeld | 450 €/Monat | Merkzeichen Bl |
| Nordrhein-Westfalen | Blindengeld | 913,19 € (unter 60 J.) / 473 € (ab 60 J.) | Merkzeichen Bl |
| Saarland | Teilhabegeld | 460 €/Monat | Merkzeichen Bl |
| Sachsen | Blindengeld | 380 €/Monat | Merkzeichen Bl |
| Sachsen-Anhalt | Blindengeld | 460,44 €/Monat | Merkzeichen Bl |
| Schleswig-Holstein | Blindengeld | 325 €/Monat | Merkzeichen Bl |
| Thüringen | Blindengeld | 472 €/Monat | Merkzeichen Bl |
| Baden-Württemberg | Landesblindenhilfe | 410 €/Monat | Merkzeichen Bl |
Angaben ohne Gewähr, Stand 2026. Die Beträge werden teils regelmäßig angepasst und teils bei Bezug von Pflegegeld der Pflegekasse gekürzt. Bitte bestätigen Sie die für Sie geltende Höhe bei der jeweils zuständigen Landesbehörde.
Nicht verwechseln: Pflegewohngeld
In Nordrhein-Westfalen gibt es zusätzlich das „Pflegewohngeld“. Das klingt nach einer Wohnraumförderung, ist aber etwas anderes: Es bezuschusst die Investitionskosten für Menschen, die bereits vollstationär in einem Pflegeheim leben, und hängt von Einkommen und Vermögen ab. Für den Umbau der eigenen Wohnung zu Hause hilft es nicht.
Was bedeutet das für Sie in der Praxis?
Wenn Sie in Bayern leben und mindestens Pflegegrad 2 haben, lohnt sich der Antrag auf Landespflegegeld auf jeden Fall – die 500 Euro sind einkommensunabhängig und schnell beantragt.
Leben Sie in einem anderen Bundesland und haben keinen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen Bl, TBl oder Gl, gibt es aktuell keine vergleichbare Landesleistung für Sie. Umso wichtiger ist es, die bundesweiten Leistungen der Pflegekasse vollständig zu nutzen. Dazu gehören:
- Das Pflegegeld der Pflegekasse, gestaffelt nach Pflegegrad
- Der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat für Alltagshilfen
- Der Zuschuss zum barrierefreien Umbau von bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme
- Die Verhinderungspflege, wenn pflegende Angehörige eine Pause brauchen
Rechner-Tipp
Mit unserem Pflegegeld-Rechner sehen Sie in wenigen Klicks, wie viel Pflegegeld Ihnen nach Pflegegrad zusteht. Für den Badumbau nutzen Sie unseren Badumbau-Zuschuss-Rechner, für weitere Wohnraumanpassungen den Antrag: Wohnumfeldverbesserung.
Häufige Fragen
Bekommt jeder Pflegebedürftige automatisch Landespflegegeld?
Nein. Nur in Bayern gibt es ein allgemeines Landespflegegeld für alle Menschen ab Pflegegrad 2, und selbst dort muss es beantragt werden – es wird nicht automatisch ausgezahlt. In den anderen 15 Bundesländern gibt es keine vergleichbare Leistung für Pflegebedürftige ohne Blinden- oder Gehörlosenausweis.
Ich habe Pflegegrad 3 und wohne in Nordrhein-Westfalen. Bekomme ich zusätzliches Geld vom Land?
Nein, NRW zahlt kein allgemeines Landespflegegeld. Das dortige Blindengeld steht nur Menschen mit dem Merkzeichen Bl im Schwerbehindertenausweis zu. Prüfen Sie stattdessen, ob Sie alle Bundesleistungen ausschöpfen: Pflegegeld, Entlastungsbetrag und den Zuschuss zum barrierefreien Umbau.
Was ist der Unterschied zwischen Landespflegegeld und Blindengeld?
Landespflegegeld im bayerischen Sinne richtet sich an alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2. Blindengeld und Sehbehindertengeld richten sich unabhängig vom Pflegegrad ausschließlich an Menschen mit einer anerkannten Seh- oder Hörbehinderung. Einige Bundesländer nennen ihre Blindengeld-Leistung ebenfalls „Landespflegegeld“ oder „Teilhabegeld“, meinen damit aber inhaltlich das Gleiche wie ein Blindengeld.
Wie beantrage ich das Bayerische Landespflegegeld?
Sie stellen den Antrag einmalig online oder per Post, Fax oder E-Mail beim Bayerischen Landesamt für Pflege in Amberg. Nötig ist eine Kopie des Pflegegrad-Bescheids Ihrer Pflegekasse. Nach der Bewilligung wirkt der Antrag fort, solange sich Pflegegrad und Hauptwohnsitz nicht ändern.
Gibt es noch andere Zuschüsse vom Bundesland, zum Beispiel für den Badumbau?
Neben der Pflegekasse (bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme) und dem bundesweiten KfW-Förderprogramm 455-B bieten manche Kommunen und Landkreise eigene, kleinere Zuschüsse für den barrierefreien Umbau an. Diese unterscheiden sich stark von Ort zu Ort. Der beste Ansprechpartner dafür ist der örtliche Pflegestützpunkt.