Das Wichtigste in Kürze
Hat sich der Gesundheitszustand seit der letzten Begutachtung dauerhaft verschlechtert und wird mehr Unterstützung im Alltag benötigt, lohnt sich ein formloser Höherstufungsantrag bei der Pflegekasse. Die Kasse beauftragt daraufhin den Medizinischen Dienst (MD) mit einer erneuten Begutachtung, Bescheid und Begutachtung erfolgen in der Regel innerhalb von fünf Wochen. Wichtig zu wissen: Die erneute Begutachtung bewertet die gesamte Situation neu – das Ergebnis kann höher, gleich oder in seltenen Fällen auch niedriger ausfallen als der bisherige Pflegegrad.
Wann lohnt sich ein Höherstufungsantrag?
- Die Selbstständigkeit im Alltag hat spürbar und dauerhaft (mindestens sechs Monate) abgenommen
- Es kommen neue gesundheitliche Einschränkungen hinzu, etwa nach einem Sturz, Schlaganfall oder einer Demenzdiagnose
- Der Unterstützungsbedarf bei Körperpflege, Mobilität oder Haushaltsführung ist deutlich gestiegen
So stellen Sie den Antrag
- Formlos beantragen. Ein Anruf, eine E-Mail oder ein Brief an die Pflegekasse genügt, ein spezielles Formular ist nicht zwingend nötig.
- Verschlechterung dokumentieren. Notieren Sie konkrete Beispiele aus dem Alltag – das erleichtert der begutachtenden Person die Einschätzung.
- Begutachtungstermin wahrnehmen. Der MD (bei privat Versicherten Medicproof) vereinbart einen neuen Termin, meist zu Hause.
- Bescheid abwarten. Die Pflegekasse informiert schriftlich über das Ergebnis.
Gut vorbereiten lohnt sich
Führen Sie vor dem Begutachtungstermin einige Tage lang ein kurzes Pflegetagebuch: Was fällt schwer, wie viel Zeit und Unterstützung wird tatsächlich gebraucht? Das hilft, die Situation realistisch darzustellen.
Kann sich der Pflegegrad durch den Antrag auch verschlechtern?
Die erneute Begutachtung bewertet grundsätzlich die aktuelle Gesamtsituation neu, nicht nur den Aspekt, der sich verschlechtert hat. In der Praxis führt ein Höherstufungsantrag so gut wie nie zu einer Rückstufung, da die Antragstellung ja gerade auf einer tatsächlichen Verschlechterung beruht. Theoretisch ist eine niedrigere Einstufung aber nicht ausgeschlossen, etwa wenn sich einzelne Bereiche zwischenzeitlich deutlich gebessert haben. Bei berechtigten Zweifeln lohnt sich vorab ein Gespräch im Rahmen der kostenlosen Pflegeberatung nach §7a.
Häufige Fragen
Wie oft kann ich einen Höherstufungsantrag stellen?
Es gibt keine feste Begrenzung. Sinnvoll ist ein neuer Antrag, sobald sich der Zustand erneut spürbar und dauerhaft verändert hat.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
In der Regel erfolgen Begutachtung und Bescheid innerhalb von fünf Wochen nach Antragstellung.
Brauche ich für den Antrag ein ärztliches Attest?
Nicht zwingend, ein ärztlicher Bericht kann die Einschätzung aber unterstützen und ist bei der Begutachtung hilfreich.
Was mache ich, wenn der neue Bescheid nicht meiner Einschätzung entspricht?
Gegen den Bescheid kann fristgerecht Widerspruch eingelegt werden – mehr dazu in unserem Ratgeber zum Pflegegrad-Widerspruch.
Quellen
- § 18 SGB XI (Begutachtung)
- Medizinischer Dienst (MD): Begutachtungsrichtlinien Pflegebedürftigkeit
Stand der Informationen: August 2026.