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Hörgeräte und Krankenkasse: Was bleibt an Zuzahlung übrig?

Hörgeräte-Zuzahlung: Rechenbeispiele für Modelle im und über dem Festbetrag, plus Tipps, wie Sie die Zuzahlung möglichst gering halten.

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Hörakustikerin zeigt einer älteren Kundin zwei verschiedene Hörgeräte-Modelle zum Vergleich

Foto: Ein Modellvergleich beim Hörakustiker zeigt, welches Gerät ohne Zuzahlung möglich ist.

Das Wichtigste in Kürze

Bleiben Sie beim Hörgerät innerhalb des Festbetrags der Krankenkasse (704,37 Euro pro Ohr), zahlen Sie nur die gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro pro Gerät – bei beidseitiger Versorgung also 20 Euro insgesamt. Entscheiden Sie sich für ein höherwertiges Modell, zahlen Sie zusätzlich die Differenz zum Festbetrag selbst. Unter bestimmten Voraussetzungen lässt sich dieser Eigenanteil sogar steuerlich absetzen.

Rechenbeispiele: Was bleibt tatsächlich übrig?

Situation Eigenanteil
Modell im Festbetrag, ein Ohr 10 €
Modell im Festbetrag, beidseitig 20 €
Modell 200 € über Festbetrag, ein Ohr 210 €
Premium-Modell 600 € über Festbetrag, beidseitig 1.220 €

Der Unterschied zwischen einem Modell im Festbetrag und einem Premium-Modell kann also mehrere hundert bis über tausend Euro ausmachen. Wichtig zu wissen: Ein Modell im Rahmen des Festbetrags muss von jedem Hörakustiker angeboten werden und deckt die medizinische Versorgung vollständig ab – die Mehrkosten für ein teureres Gerät sind meist Komfortfunktionen wie Bluetooth-Kopplung oder eine diskretere Bauform.

So halten Sie die Zuzahlung möglichst gering

  • Gezielt nach dem zuzahlungsfreien Modell fragen: Bitten Sie den Hörakustiker ausdrücklich, Ihnen ein Modell im Rahmen des Festbetrags zu zeigen und anzupassen.
  • Mehrere Hörakustiker vergleichen: Die angebotenen Modelle im Festbetrag unterscheiden sich je nach Anbieter – ein zweites Angebot einzuholen kostet nichts.
  • Testphase konsequent nutzen: Prüfen Sie in der etwa 30-tägigen Testphase genau, ob das günstigere Modell im Alltag tatsächlich ausreicht, bevor Sie sich für ein teureres entscheiden.
  • Nicht vorschnell auf Zusatzfunktionen setzen: Bluetooth-Streaming oder eine besonders kleine Bauform sind angenehm, aber für die Hörleistung selbst meist nicht entscheidend.

Zuzahlung von der Steuer absetzen

Wird das Hörgerät aus medizinischer Notwendigkeit benötigt – was bei einer ärztlich diagnostizierten Hörminderung praktisch immer der Fall ist – lässt sich der Eigenanteil unter Umständen als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG in der Steuererklärung geltend machen. Voraussetzung ist in der Regel ein ärztliches Attest oder die Verordnung, die die medizinische Notwendigkeit belegt. Die Kosten werden nur oberhalb der individuellen zumutbaren Belastungsgrenze wirksam, die vom Einkommen, Familienstand und der Kinderzahl abhängt. Wir sind kein Steuerberater – für eine verbindliche Einschätzung, ob sich das in Ihrem Fall lohnt, sprechen Sie am besten mit einem Steuerberater oder einer Lohnsteuerhilfe.

Was, wenn die Krankenkasse ablehnt?

Manchmal lehnt die Krankenkasse die vollständige Kostenübernahme für ein höherwertiges Modell ab. In diesem Fall lohnt sich häufig ein Widerspruch, insbesondere wenn ein klarer Gebrauchsvorteil im Alltag nachgewiesen werden kann. Die genaue Vorgehensweise erklären wir Schritt für Schritt in unserem Ratgeber zum Widerspruch beim Hörgerätezuschuss. Die Grundlagen zu Festbetrag und Zuzahlung erklären wir in unserem Hörgeräte-Ratgeber.

Häufige Fragen

Ist die 10-Euro-Zuzahlung bei jedem Modell gleich hoch?

Ja, die gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro pro Gerät gilt unabhängig vom gewählten Modell. Zusätzlich fällt nur bei Modellen über dem Festbetrag ein weiterer Eigenanteil an.

Zählt die Zuzahlung zur Belastungsgrenze der Krankenversicherung?

Ja, die gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro wird wie andere Zuzahlungen auf die persönliche Belastungsgrenze angerechnet. Bei Erreichen der Grenze sind weitere Zuzahlungen im laufenden Jahr befreit.

Lohnt sich ein teureres Modell trotz höherer Zuzahlung?

Das ist eine sehr persönliche Entscheidung. Wer im Alltag viel in lauter Umgebung unterwegs ist oder besonderen Wert auf Komfortfunktionen legt, empfindet den Aufpreis oft als lohnenswert. Die Testphase hilft, das vor der endgültigen Entscheidung realistisch einzuschätzen.

Quellen

  • GKV-Spitzenverband: Festbeträge für Hörhilfen
  • Einkommensteuergesetz § 33 EStG (außergewöhnliche Belastung)

Stand der Informationen: Juli 2026. Festbeträge werden regelmäßig angepasst. Für eine verbindliche steuerliche Einschätzung empfehlen wir die Rücksprache mit einem Steuerberater.

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