Die meisten Rechner zeigen immer nur eine einzelne Leistung: entweder Pflegegeld, oder den Eigenanteil, oder den Entlastungsbetrag. Dieser Rechner zeigt Ihnen stattdessen auf einen Blick, was Ihnen als pflegebedürftige Person oder als pflegende Familie insgesamt zusteht – Pflegegeld, Entlastungsbetrag, das gemeinsame Budget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, den Zuschuss zum barrierefreien Umbau und, falls zutreffend, das Bayerische Landespflegegeld.
Wählen Sie oben Ihren Pflegegrad und Ihr Bundesland aus und klicken Sie auf „Übersicht anzeigen“.
Wichtig: Dieser Rechner bietet eine vereinfachte Orientierung auf Basis der bundesweiten Regelsätze 2026. Er ersetzt keine individuelle Beratung durch Ihre Pflegekasse oder einen Pflegestützpunkt. Für Details zu einzelnen Leistungen nutzen Sie gerne unseren Pflegegeld-Rechner, Badumbau-Zuschuss-Rechner oder Eigenanteil-Rechner.
Welche Leistungen fließen in die Übersicht ein?
- Pflegegeld – die monatliche Auszahlung an Pflegebedürftige, die zu Hause von Angehörigen gepflegt werden, ab Pflegegrad 2.
- Entlastungsbetrag – 131 Euro im Monat für anerkannte Alltagshilfen, bereits ab Pflegegrad 1.
- Verhinderungspflege & Kurzzeitpflege – ein gemeinsames Jahresbudget für Vertretung, wenn pflegende Angehörige eine Pause brauchen, ab Pflegegrad 2.
- Zuschuss zum barrierefreien Umbau – ein einmaliger Zuschuss der Pflegekasse pro wohnumfeldverbessernder Maßnahme.
- Landespflegegeld – eine zusätzliche Leistung, die aktuell nur Bayern allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 zahlt.
Was der Rechner nicht abbildet
Pflegesachleistungen bei professionellen Pflegediensten, die Kombinationsleistung, Zuschüsse zu Pflegehilfsmitteln, der Eigenanteil im Pflegeheim sowie regionale oder kommunale Sonderprogramme sind hier bewusst nicht enthalten – dafür gibt es auf dieser Seite eigene, genauere Rechner. Auch Blindengeld und ähnliche Landesleistungen für Menschen mit Seh- oder Hörbehinderung sind nicht Teil dieser Übersicht, da sie nicht am Pflegegrad, sondern am Schwerbehindertenausweis hängen.
Häufige Fragen
Muss ich alle diese Leistungen einzeln beantragen?
Teilweise. Pflegegeld und der Entlastungsbetrag laufen automatisch mit dem anerkannten Pflegegrad. Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege und der Umbau-Zuschuss müssen dagegen bei Bedarf gesondert bei der Pflegekasse beantragt werden. Das Bayerische Landespflegegeld erfordert einen eigenen, einmaligen Antrag beim Landesamt für Pflege.
Warum weicht die Summe von meinem tatsächlichen Bescheid ab?
Dieser Rechner zeigt bundesweite Regelsätze für 2026 in vereinfachter Form. Ihre tatsächliche Situation kann abweichen, etwa durch eine Kombination mit Pflegesachleistung, durch bereits genutztes Budget oder durch regionale Besonderheiten.
Ich habe noch keinen Pflegegrad – was jetzt?
Ohne anerkannten Pflegegrad bestehen die meisten hier gezeigten Ansprüche noch nicht. In unserem Ratgeber zum Pflegegrad beantragen erfahren Sie, wie der Antrag Schritt für Schritt funktioniert.