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Pflegegrad beantragen 2026: Ablauf, Fristen und Tipps für den Antrag

Pflegegrad beantragen: So stellen Sie den Antrag richtig, was bei der Begutachtung zählt und wie lange die Pflegekasse Zeit hat zu entscheiden.

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Ältere Frau telefoniert lächelnd am Küchentisch, um einen Pflegegrad zu beantragen

Foto: Ein formloser Anruf genügt, um den Pflegegrad-Antrag zu starten.

Das Wichtigste in Kürze

Einen Pflegegrad zu beantragen ist einfacher, als viele denken: Ein formloser Anruf bei der Pflegekasse genügt, um den Antrag zu starten. Danach kommt ein Gutachter oder eine Gutachterin des Medizinischen Dienstes (MD) nach Hause und prüft anhand von sechs Lebensbereichen, wie selbstständig der Alltag noch bewältigt werden kann. Die Pflegekasse muss in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden. Wer sich gut vorbereitet – etwa mit einem kurzen Pflegetagebuch – hat bessere Chancen auf eine realistische Einstufung.

Checkliste zum Ausdrucken

Alle Schritte zum Abhaken auf einen Blick: Checkliste „Pflegegrad beantragen“ als PDF herunterladen.

Wer kann einen Pflegegrad beantragen?

Antragsberechtigt ist grundsätzlich jeder, der gesetzlich oder privat pflegeversichert ist und wegen einer Krankheit oder Behinderung dauerhaft – voraussichtlich für mindestens sechs Monate – Unterstützung im Alltag braucht. Das betrifft nicht nur ältere Menschen: Auch nach einem Unfall, einer schweren Operation oder bei einer chronischen Erkrankung kann ein Pflegegrad sinnvoll sein.

Den Antrag stellt in der Regel die pflegebedürftige Person selbst. Ist das nicht möglich, können Angehörige, gesetzliche Betreuer oder Bevollmächtigte mit einer entsprechenden Vollmacht den Antrag übernehmen.

So stellen Sie den Antrag: Schritt für Schritt

  1. Bei der Pflegekasse anrufen oder formlos schreiben. Ein kurzer Anruf reicht, um den Antrag „anzumelden“ – das Datum dieses Erstkontakts zählt bereits als Antragsdatum. Die Pflegekasse ist bei der jeweiligen Krankenkasse angesiedelt.
  2. Antragsformular ausfüllen. Die Pflegekasse schickt daraufhin die passenden Formulare zu, die möglichst vollständig und ehrlich ausgefüllt werden sollten.
  3. Begutachtungstermin vereinbaren. Bei gesetzlich Versicherten übernimmt der Medizinische Dienst (MD) die Begutachtung, bei privat Versicherten meist Medicproof. Der Termin findet in der Regel zu Hause statt.
  4. Sich auf den Termin vorbereiten. Ein kurzes Pflegetagebuch der letzten ein bis zwei Wochen hilft, den tatsächlichen Unterstützungsbedarf im Alltag realistisch zu dokumentieren.
  5. Begutachtung durchführen lassen. Am besten ist eine vertraute Person dabei, die den Alltag gut kennt und bei Bedarf ergänzen kann.
  6. Bescheid abwarten. Die Pflegekasse muss in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragstellung entscheiden, in dringenden Fällen schneller.

Was wird bei der Begutachtung geprüft?

Der Medizinische Dienst bewertet den Alltag anhand des sogenannten Neuen Begutachtungsassessments (NBA) in sechs Modulen. Jedes Modul fließt unterschiedlich stark in die Gesamtpunktzahl ein:

Modul Gewichtung
Mobilität 10 %
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten / Verhaltensweisen und psychische Problemlagen 15 % (höherer Wert zählt)
Selbstversorgung 40 %
Bewältigung von krankheits- und therapiebedingten Anforderungen 20 %
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte 15 %

Aus den gewichteten Modulen ergibt sich eine Gesamtpunktzahl von 0 bis 100, die über den Pflegegrad entscheidet:

  • Ab 12,5 Punkten: Pflegegrad 1
  • Ab 27 Punkten: Pflegegrad 2
  • Ab 47,5 Punkten: Pflegegrad 3
  • Ab 70 Punkten: Pflegegrad 4
  • Ab 90 Punkten: Pflegegrad 5

Praktisch: Pflegegrad grob einschätzen

Mit unserem kostenlosen Pflegegrad-Rechner bekommen Sie vorab eine erste, unverbindliche Orientierung, welcher Pflegegrad zu Ihrer Situation passen könnte.

Tipps für eine realistische Einstufung

  • Ehrlich über schlechte Tage sprechen. Viele Menschen zeigen bei Besuch unbewusst ihre beste Verfassung. Wichtig ist aber der tatsächliche Alltag, auch an schwierigen Tagen.
  • Konkrete Beispiele nennen. Statt „ich brauche manchmal Hilfe beim Anziehen“ lieber genau beschreiben, wie oft und wobei konkret Unterstützung nötig ist.
  • Hilfsmittel und Medikamente bereithalten. Das gibt dem Gutachter oder der Gutachterin ein vollständigeres Bild der gesundheitlichen Situation.
  • Bezugsperson einbeziehen. Angehörige oder Pflegekräfte, die den Alltag gut kennen, können wichtige Ergänzungen machen.

Wer mit dem Ergebnis der Begutachtung nicht einverstanden ist, kann innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Wie das genau funktioniert, erklären wir in unserem Ratgeber zum Pflegegrad-Widerspruch.

Häufige Fragen

Muss ich für die Begutachtung zur Pflegekasse kommen?

Nein. Die Begutachtung findet in aller Regel zu Hause statt, damit sich der Gutachter oder die Gutachterin ein realistisches Bild vom Alltag machen kann.

Wie lange dauert es, bis ich einen Bescheid erhalte?

Die Pflegekasse muss grundsätzlich innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragstellung entscheiden. Bei besonders dringenden Fällen, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt, gelten kürzere Fristen.

Ab wann gilt der Pflegegrad, wenn er bewilligt wird?

Der Pflegegrad gilt rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung, also ab dem ersten Anruf oder Schreiben bei der Pflegekasse – nicht erst ab dem Bescheid.

Quellen

  • Verbraucherzentrale: Pflegegrad beantragen
  • GKV-Spitzenverband: Begutachtungsrichtlinie (Neues Begutachtungsassessment NBA)

Stand der Informationen: August 2026. Die genauen Abläufe können je nach Pflegekasse leicht variieren.

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