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Pflegeleistungen

Pflegereform 2027: Was sich für Pflegebedürftige ändern soll

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Älteres Ehepaar liest gemeinsam einen Brief am Küchentisch

Foto: Symbolbild Pflegereform 2027

Wichtig: Noch nicht beschlossen

Die hier beschriebenen Änderungen basieren auf dem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG). Das Gesetz ist noch nicht verabschiedet und kann sich im weiteren Verfahren noch ändern. Nach aktuellem Stand sollen die ersten Regelungen zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.

Das Wichtigste in Kürze

Mit dem geplanten Pflegeneuordnungsgesetz will die Bundesregierung die häusliche Pflege neu ordnen. Das bisherige Pflegegeld soll ab 2027 durch das neue „Entlastungsbudget“ ersetzt werden – mit höheren monatlichen Beträgen, die aber künftig auch weitere Leistungen mitfinanzieren müssen, etwa die Verhinderungspflege durch Angehörige oder Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Heute schon Pflegegeld zu beziehen bedeutet also nicht automatisch mehr frei verfügbares Geld ab 2027.

Was ändert sich beim Pflegegeld?

Nach dem Referentenentwurf soll das Pflegegeld zum 1. Januar 2027 durch das Entlastungsbudget abgelöst werden. Die geplanten monatlichen Beträge liegen höher als das heutige Pflegegeld:

Pflegegrad Pflegegeld heute Entlastungsbudget geplant ab 2027
Pflegegrad 2 347 € 386 €
Pflegegrad 3 599 € 638 €
Pflegegrad 4 800 € 889 €
Pflegegrad 5 990 € 1.079 €

Wichtig zu verstehen: Die höheren Beträge bedeuten nicht automatisch mehr frei verfügbares Geld. Aus dem Entlastungsbudget sollen künftig auch die selbst organisierte Verhinderungspflege durch Angehörige, körperbezogene Pflegemaßnahmen, Betreuungsleistungen, Haushaltshilfen und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bezahlt werden – Leistungen, die heute noch getrennt abgerechnet werden. Wer dieses Budget stark für Ersatzpflege nutzt, hat am Ende womöglich weniger übrig als heute.

Eine weitere geplante Neuerung: Wer erstmals Pflegegrad 2 oder 3 erhält, soll in den ersten drei Monaten zunächst nur die Hälfte des Entlastungsbudgets bekommen. In dieser Zeit soll die passende Versorgung zu Hause erst aufgebaut werden.

Vier neue Budgets statt einzelner Leistungen

Der Referentenentwurf sieht vor, die bisherigen Einzelleistungen der Pflegeversicherung in vier Budgets zu bündeln:

Budget Löst ab Wofür
Entlastungsbudget Pflegegeld Selbst organisierte häusliche Pflege durch Angehörige
Sachleistungsbudget Pflegesachleistung Professionelle Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst
Sozialraumbudget Entlastungsbetrag (131 €) Anerkannte Nachbarschaftshilfe und Alltagsangebote
Überbrückungsbudget Kurzzeitpflege Kurzzeitpflege und akute Pflegesituationen

Die Kombination von Entlastungsbudget und Sachleistungsbudget soll weiterhin möglich sein – ähnlich wie heute die Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Pflegesachleistung.

Besonders betroffen: Pflegegrad 1

Nach den aktuellen Plänen soll der Anspruch auf das Sozialraumbudget (Nachfolger des heutigen Entlastungsbetrags von 131 €) für Pflegegrad 1 künftig entfallen. Wer nur Pflegegrad 1 hat, würde damit eine heute bestehende Leistung verlieren. Auch das ist Teil des noch nicht beschlossenen Entwurfs.

Was sollten Sie jetzt schon tun?

Solange das Gesetz nicht beschlossen ist, ändert sich an Ihren heutigen Ansprüchen nichts. Es besteht kein Grund zur Eile. Zwei Dinge sind trotzdem sinnvoll:

  • Pflegegrad prüfen, wenn er grenzwertig ist. Der Entwurf sieht auch höhere Schwellenwerte für die Pflegegrade 1 bis 3 vor. Wer schon heute mehr Unterstützung braucht, als der aktuelle Pflegegrad abbildet, kann eine Höherstufung prüfen lassen – unser Pflegegrad-Rechner gibt eine erste Orientierung.
  • Unterstützungsnetzwerk aufbauen. Da selbst organisierte Ersatzpflege künftig stärker aus einem gemeinsamen Budget bezahlt werden soll, lohnt es sich schon jetzt, mit Familie, Freunden oder Nachbarn zu besprechen, wer im Bedarfsfall stundenweise einspringen könnte.

Häufige Fragen

Wird das Pflegegeld abgeschafft?

Nach dem aktuellen Referentenentwurf soll das Pflegegeld zum 1. Januar 2027 durch das Entlastungsbudget ersetzt werden. Beschlossen ist das noch nicht.

Bekomme ich ab 2027 automatisch mehr Geld?

Nicht unbedingt. Die monatlichen Beträge sollen zwar steigen, das Budget muss künftig aber auch weitere Leistungen abdecken, die heute separat abgerechnet werden – etwa selbst organisierte Verhinderungspflege und Pflegehilfsmittel. Unterm Strich kann weniger frei verfügbares Geld übrig bleiben als heute.

Muss ich jetzt schon etwas beantragen?

Nein. Das Entlastungsbudget existiert noch nicht und kann nicht beantragt werden. Ihre heutigen Leistungen wie Pflegegeld, Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege laufen unverändert weiter, bis ein Gesetz in Kraft tritt.

Was passiert mit Pflegegrad 1?

Nach den bisherigen Plänen soll der Anspruch auf das Sozialraumbudget – den Nachfolger des heutigen Entlastungsbetrags – für Pflegegrad 1 entfallen. Das ist noch nicht endgültig entschieden.

Quellen

  • Bundesministerium für Gesundheit: Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG)
  • Bundesministerium für Gesundheit: Fragen und Antworten zum Referentenentwurf des PNOG

Stand der Informationen: August 2026, auf Basis des Referentenentwurfs. Die tatsächlichen Regelungen können sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch ändern.

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