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Vorsorge

Testament im Alter: Wann notwendig und was Sie regeln sollten

Ohne Testament entscheidet die gesetzliche Erbfolge – die selten dem eigenen Willen entspricht. Wann ein Testament wirklich nötig ist und was handschriftlich oder notariell kostet.

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Älteres Ehepaar schreibt gemeinsam ein handschriftliches Testament

Foto: Symbolbild Testament im Alter

Das Wichtigste in Kürze

Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge. Das überrascht viele: Verheiratete Paare mit Kindern erben zum Beispiel nicht automatisch alles vom Partner, sondern teilen sich das Erbe mit den Kindern. Unverheiratete Lebenspartner gehen bei der gesetzlichen Erbfolge komplett leer aus. Ein handschriftliches Testament kostet nur die eigene Zeit (amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht zusätzlich 75 Euro pauschal), ein notarielles Testament richtet sich nach dem Nachlasswert – bei 100.000 Euro Nachlasswert etwa 275 Euro für ein Einzeltestament. Kinder, Ehepartner und unter Umständen Eltern haben trotz Testament einen gesetzlichen Pflichtteilsanspruch, den ein Testament nicht vollständig aushebeln kann.

Wann ist ein Testament besonders wichtig?

  • Unverheiratete Paare: Ohne Testament erbt der Lebenspartner nach der gesetzlichen Erbfolge nichts.
  • Patchwork-Familien: Stiefkinder haben ohne Testament kein gesetzliches Erbrecht.
  • Immobilienbesitz: Klare Regelungen verhindern Streit unter mehreren Erben über ein Haus.
  • Ungleiche Verteilung gewünscht: Wenn ein Kind mehr oder weniger erhalten soll als gesetzlich vorgesehen.
  • Gemeinnützige Zwecke: Wer eine Organisation bedenken möchte, braucht dafür immer ein Testament.

Neben dem Testament lohnt sich auch eine frühzeitige Bestattungsvorsorge, damit Angehörige im Trauerfall nicht zusätzlich belastet werden.

Handschriftlich oder notariell?

Form Voraussetzung Kosten
Handschriftliches Testament Vollständig eigenhändig geschrieben und unterschrieben (§ 2247 BGB) Kostenlos, amtliche Verwahrung 75 € pauschal
Notarielles Testament Beurkundung durch eine Notarin oder einen Notar Richtet sich nach Nachlasswert, z. B. rund 275 € bei 100.000 €

Ein Vorteil des notariellen Testaments: Es macht einen Erbschein oft entbehrlich, was Erben später Zeit und Geld sparen kann. Ein handschriftliches Testament ist dagegen jederzeit kostenlos änderbar, sollte aber regelmäßig auf Gültigkeit und Aktualität überprüft werden.

Der Pflichtteil: Was ein Testament nicht aushebeln kann

Kinder, der Ehepartner und – falls keine Kinder vorhanden sind – auch die Eltern haben einen gesetzlichen Pflichtteilsanspruch, selbst wenn sie im Testament nicht bedacht wurden. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und wird als Geldanspruch gegen die Erben geltend gemacht, nicht als Sachwert. Ein vollständiger Pflichtteilsverzicht ist möglich, muss aber notariell beurkundet werden. Neben dem Testament regelt eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung, wer zu Lebzeiten bei Krankheit oder Unfall für Sie entscheiden darf. Für den Zugriff auf Bankkonten zu Lebzeiten empfiehlt sich zusätzlich eine eigene Bankvollmacht, die viele Banken schneller akzeptieren als eine allgemeine Vorsorgevollmacht.

Für Ehepaare: das Berliner Testament

Beim sogenannten Berliner Testament setzen sich Ehepartner gegenseitig als Alleinerben ein, die Kinder erben erst nach dem Tod des zweiten Elternteils. Das vereinfacht die Nachlassregelung, kann aber steuerlich Nachteile haben – eine individuelle Beratung lohnt sich hier besonders.

Häufige Fragen

Was passiert ohne Testament mit unverheirateten Paaren?

Der überlebende Partner erbt nach der gesetzlichen Erbfolge nichts, unabhängig davon, wie lange die Beziehung bestand.

Kann ich meine Kinder komplett enterben?

Formal ja, der Pflichtteilsanspruch in Geldform bleibt aber in der Regel trotzdem bestehen, sofern kein notarieller Pflichtteilsverzicht vorliegt.

Ist ein handschriftliches Testament genauso gültig wie ein notarielles?

Ja, rechtlich sind beide gleichwertig, solange die Formvorschriften eingehalten werden. Ein notarielles Testament kann aber praktische Vorteile bei der Abwicklung bieten.

Wo sollte ich mein Testament aufbewahren?

Am sichersten in amtlicher Verwahrung beim Nachlassgericht, damit es im Erbfall garantiert gefunden wird.

Quellen

  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), §§ 2247 ff. (Testament)
  • Bundesnotarkammer: Testament und Erbrecht

Stand der Informationen: August 2026. Diese Inhalte ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

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