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Vorsorge

Bestattungsvorsorge: Was sinnvoll ist und was nicht

Ein Bestattungsvorsorgevertrag nimmt Angehörigen im Trauerfall Entscheidungen ab. Was er kostet, wie das Geld abgesichert ist und wo die Grenzen liegen.

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Ältere Frau bespricht mit ihrer Tochter zu Hause die Bestattungsvorsorge

Foto: Symbolbild Bestattungsvorsorge

Das Wichtigste in Kürze

Mit einer Bestattungsvorsorge legen Sie zu Lebzeiten fest, wie und wo Sie bestattet werden möchten, und sichern die dafür nötigen Kosten ab. Eine durchschnittliche Bestattung mit Grabstelle kostet in Deutschland rund 6.000 bis 7.000 Euro. Wichtig ist die Absicherungsform: Bei einem Bestattungsvorsorgevertrag mit einem Bestattungsunternehmen sollte das Geld treuhänderisch verwaltet werden, damit es auch bei einer Insolvenz des Unternehmens geschützt bleibt. Der Vertrag selbst kostet in der Regel nichts – bezahlt werden nur die eigentlichen Bestattungsleistungen.

Was regelt ein Bestattungsvorsorgevertrag?

In einem Bestattungsvorsorgevertrag mit einem Bestattungsunternehmen legen Sie unter anderem fest:

  • Art der Bestattung (Erd-, Feuer- oder See-, in manchen Regionen auch Baumbestattung)
  • Gewünschter Friedhof oder Bestattungsort
  • Umfang der Leistungen, etwa Sarg oder Urne, Trauerfeier, Blumenschmuck
  • Finanzierung der voraussichtlichen Kosten

Ergänzend zur Bestattungsvorsorge lohnt sich auch ein Blick auf die Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung, die für Entscheidungen zu Lebzeiten wichtig sind.

Treuhänderische Absicherung: der wichtigste Punkt

Zahlen Sie Geld im Voraus an ein Bestattungsunternehmen ein, sollte dieses zwingend treuhänderisch verwahrt werden, etwa über spezialisierte Treuhandgesellschaften. So bleibt das Geld auch dann für Ihre Bestattung reserviert, wenn das Unternehmen insolvent geht oder das Geschäft verkauft wird. Ohne treuhänderische Absicherung besteht ein finanzielles Risiko, das sich leicht vermeiden lässt, wenn Sie danach gezielt fragen.

Bestattungsvorsorgevertrag oder Sterbegeldversicherung?

Modell Besonderheit
Bestattungsvorsorgevertrag (Treuhand) Einmalzahlung oder Raten direkt beim Bestatter, konkrete Wünsche werden festgehalten
Sterbegeldversicherung Monatliche Beiträge, zahlt im Todesfall eine vereinbarte Summe – über die Laufzeit oft teurer als eine Einmalzahlung

Warum sich Bestattungsvorsorge lohnt

Ohne Vorsorge müssen Angehörige im Trauerfall unter Zeitdruck Entscheidungen treffen und die Kosten vorstrecken. Reicht das Vermögen der verstorbenen Person nicht aus, kann beim Sozialamt ein Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten gestellt werden. Sozialgerichte erkennen dabei in der Regel Bestattungskosten zwischen 3.000 und 11.000 Euro als angemessen und als Teil des geschützten Vermögens an – die genaue Höhe hängt von Region und Einzelfall ab. Ähnlich wie beim Testament sorgen klare Regelungen zu Lebzeiten dafür, dass Angehörige nicht unter Zeitdruck entscheiden müssen – mehr dazu in unserem Ratgeber zum Testament im Alter. Wer sich mit der Bestattungsvorsorge beschäftigt, sollte auch den digitalen Nachlass nicht vergessen – Online-Konten und Verträge laufen sonst unbemerkt weiter.

Häufige Fragen

Kostet der Bestattungsvorsorgevertrag selbst etwas?

Nein, der Vertrag ist in der Regel kostenlos. Bezahlt werden nur die vereinbarten Bestattungsleistungen.

Was passiert mit dem eingezahlten Geld, wenn das Bestattungsunternehmen schließt?

Bei treuhänderischer Absicherung bleibt das Geld für Ihre Bestattung reserviert, unabhängig vom Fortbestand des Unternehmens.

Ist eine Sterbegeldversicherung günstiger als ein Vorsorgevertrag?

Nicht unbedingt. Über die gesamte Laufzeit können die Beiträge einer Versicherung die Summe einer einmaligen Einzahlung übersteigen. Ein Vergleich lohnt sich.

Muss ich die Bestattung komplett im Voraus bezahlen?

Nein, viele Anbieter ermöglichen auch Ratenzahlungen über mehrere Jahre.

Quellen

  • Aeternitas e. V.: Durchschnittliche Bestattungskosten in Deutschland
  • Sozialgerichtliche Rechtsprechung zu angemessenen Bestattungskosten (SGB XII)

Stand der Informationen: August 2026. Diese Inhalte ersetzen keine individuelle Beratung.

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