Das Wichtigste in Kürze
Wer durch einen Unfall, Schlaganfall oder eine schwere Krankheit plötzlich nicht mehr selbst entscheiden kann, braucht jemanden, der in seinem Sinne handelt. Ohne Vorsorgevollmacht bestimmt in Deutschland nicht automatisch der Ehepartner oder das eigene Kind – das Gericht muss einen gesetzlichen Betreuer bestellen. Mit einer Vorsorgevollmacht, einer Patientenverfügung und einer Betreuungsverfügung legen Sie selbst fest, wer für Sie handeln darf und was in Ihrem Sinne ist.
Verbreiteter Irrtum: Ehepartner entscheiden automatisch
Seit 2023 gibt es ein gesetzliches Notvertretungsrecht für Ehegatten, das im medizinischen Notfall für bis zu sechs Monate greift. Es gilt aber nur für Gesundheitsentscheidungen und ersetzt keine umfassende Vollmacht – für Bankgeschäfte, Verträge oder Behördenangelegenheiten gilt es nicht. Auch unverheiratete Partner sind davon nicht erfasst.
Drei Dokumente, drei Aufgaben
Die drei Vorsorgedokumente ergänzen sich und regeln unterschiedliche Fragen:
| Dokument | Regelt |
|---|---|
| Vorsorgevollmacht | Wer darf für mich entscheiden und handeln – bei Gesundheit, Finanzen, Behörden. |
| Patientenverfügung | Welche medizinischen Behandlungen ich möchte oder ablehne. |
| Betreuungsverfügung | Wen das Gericht als Betreuer einsetzen soll, falls die Vollmacht nicht greift. |
Die Vorsorgevollmacht gibt einer Vertrauensperson die rechtliche Macht, Ihre Wünsche gegenüber Ärzten, Banken und Behörden durchzusetzen. Die Patientenverfügung gibt dieser Person die inhaltliche Richtschnur, welche medizinische Behandlung Sie sich wünschen. Die Betreuungsverfügung ist ein Sicherheitsnetz: Sollte die Vollmacht aus irgendeinem Grund unwirksam sein oder von einer Institution nicht anerkannt werden, muss das Gericht einen Betreuer bestellen – in der Betreuungsverfügung legen Sie fest, wen es dafür einsetzen soll und wen keinesfalls.
Braucht man dafür einen Notar?
Rechtlich reicht für Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht die eigenhändige Unterschrift mit Datum – ein Notar ist nicht zwingend vorgeschrieben. In der Praxis verlangen Banken, Grundbuchämter und manche Behörden jedoch häufig eine notariell beglaubigte oder beurkundete Vollmacht, bevor sie diese akzeptieren. Bei Immobiliengeschäften oder Kreditaufnahmen im Namen der vollmachtgebenden Person ist eine notarielle Beurkundung sogar zwingend erforderlich.
Für die Erstellung beim Notar fällt in der Regel ein Honorar zwischen 50 und 150 Euro an. Wer Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung in einer gemeinsamen notariellen Urkunde zusammenfassen lässt, profitiert von einer günstigeren Gebührenregelung als bei drei Einzeldokumenten.
Praktisch: Im Zentralen Vorsorgeregister eintragen
Eine Vorsorgevollmacht nützt im Ernstfall nur, wenn sie auch gefunden wird. Die Bundesnotarkammer führt dafür das Zentrale Vorsorgeregister, in dem Sie die Existenz und den Aufbewahrungsort Ihrer Vollmacht gegen eine geringe Gebühr eintragen lassen können. Gerichte fragen dieses Register im Betreuungsfall automatisch ab.
Was passiert ohne diese Dokumente?
Fehlt eine wirksame Vorsorgevollmacht, muss das Betreuungsgericht im Ernstfall einen gesetzlichen Betreuer bestellen – das kann ein Angehöriger sein, aber auch ein fremder Berufsbetreuer, wenn keine geeignete Person zur Verfügung steht oder Streit in der Familie besteht. Das Verfahren dauert Zeit, die im Notfall fehlt, und der Betreuer muss dem Gericht regelmäßig Rechenschaft ablegen. Eine rechtzeitig erstellte Vollmacht vermeidet dieses Verfahren meist vollständig.
Neben der Vorsorge für Krankheit und Pflegefall lohnt sich auch ein Blick auf die Zeit danach: Ein Testament im Alter regelt die Erbfolge, eine Bestattungsvorsorge nimmt Angehörigen schwierige Entscheidungen im Trauerfall ab.
Häufige Fragen
Kann mein Ehepartner nicht einfach automatisch für mich entscheiden?
Nur eingeschränkt. Seit 2023 gibt es ein Notvertretungsrecht für Ehegatten, das im medizinischen Notfall für bis zu sechs Monate greift – aber ausschließlich für Gesundheitsfragen, nicht für Bankgeschäfte oder Verträge. Für unverheiratete Partner gilt es überhaupt nicht.
Muss ich für eine Vorsorgevollmacht zum Notar?
Rechtlich nicht zwingend, eine eigenhändige Unterschrift genügt. Banken und Behörden akzeptieren eine einfache Vollmacht aber oft nicht, weshalb eine notarielle Beglaubigung empfehlenswert ist.
Was kostet eine notarielle Vorsorgevollmacht?
In der Regel zwischen 50 und 150 Euro, abhängig unter anderem vom Vermögen der vollmachtgebenden Person. Werden mehrere Dokumente in einer Urkunde zusammengefasst, ist das oft günstiger als einzelne Beurkundungen.
Wo sollte ich die Dokumente aufbewahren?
Am besten an einem Ort, den die bevollmächtigte Person im Notfall schnell erreicht, zum Beispiel zu Hause griffbereit. Zusätzlich empfiehlt sich eine Eintragung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer, damit Gerichte die Existenz der Vollmacht finden.
Quellen
- Bundesministerium der Justiz: Betreuungsrecht und Vorsorgevollmacht
- Bundesnotarkammer: Zentrales Vorsorgeregister
- § 1358 BGB (Gegenseitiges Notvertretungsrecht von Ehegatten)
Stand der Informationen: August 2026. Ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.