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24-Stunden-Pflege zu Hause: Kosten, legale Wege und was die Pflegekasse zahlt

24-Stunden-Pflege zu Hause kostet legal beschäftigt meist zwischen 2.300 und 3.500 Euro im Monat. Wir erklären die legalen Beschäftigungsmodelle, die Risiken von Schwarzarbeit und welche Zuschüsse den Eigenanteil senken.

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Pflegekraft sitzt mit einer Seniorin bei einer Tasse Kaffee im sonnigen Wohnzimmer zusammen

Das Wichtigste in Kürze

24-Stunden-Pflege zu Hause bedeutet meist: eine Betreuungskraft wohnt mit im Haushalt und übernimmt Haushalt, Begleitung und einfache Unterstützung im Alltag – echte pflegerische Aufgaben und Nachtwachen ohne Pause sind arbeitsrechtlich dagegen nicht erlaubt. Realistisch kostet ein legales Arrangement zwischen 2.300 und 3.500 Euro im Monat, abhängig vom Beschäftigungsmodell, der Herkunft der Betreuungskraft und der Vermittlung. Legal ist eine solche Betreuung nur, wenn die Kraft ordentlich angemeldet ist, zum Beispiel über das Entsendemodell mit gültiger A1-Bescheinigung. Schwarzarbeit birgt reale finanzielle und rechtliche Risiken. Pflegegeld, das gemeinsame Budget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sowie die Steuerermäßigung nach §35a EStG senken den Eigenanteil spürbar.

Was bedeutet „24-Stunden-Pflege“ eigentlich?

Der Begriff ist etwas irreführend. Eine Betreuungskraft, die rund um die Uhr ohne Pause wach ist, gibt es rechtlich nicht – jede Arbeitnehmerin hat Anspruch auf Ruhezeiten und freie Tage. Gemeint ist stattdessen: Eine Betreuungskraft lebt mit im Haushalt der pflegebedürftigen Person und ist über den Tag verteilt für Gesellschaft, Haushalt, Begleitung zu Terminen und einfache Unterstützung verfügbar. Medizinische Behandlungspflege oder die eigentliche Grundpflege übernimmt in der Regel weiterhin ein zugelassener Pflegedienst. Für viele Familien ist dieses Modell ein Mittelweg zwischen häuslicher Pflege durch Angehörige und dem Umzug in eine Einrichtung. Wer ohnehin über einen Wohnortwechsel nachdenkt, findet einen Vergleich der Alternativen in unserem Ratgeber zu betreutem Wohnen und Pflegeheim.

Was kostet 24-Stunden-Pflege realistisch?

Die Preise auf dem Markt schwanken stark – deshalb lohnt sich ein Blick auf die einzelnen Kostenbestandteile statt auf einzelne Werbeversprechen. Bei einem legal angemeldeten Arrangement über eine seriöse Agentur setzt sich der monatliche Preis in etwa so zusammen:

Kostenbestandteil Ungefähre Spanne pro Monat
Gehalt der Betreuungskraft (brutto) 1.700 – 2.200 €
Sozialabgaben und Vermittlungsgebühr 300 – 600 €
Kost und Logis für die Betreuungskraft 300 – 400 €
Gesamtkosten, legal beschäftigt rund 2.300 – 3.500 €

Angebote, die deutlich unter dieser Spanne liegen, sind ein Warnsignal: Entweder fehlen Sozialabgaben, oder es handelt sich nicht um eine reguläre Vollzeitstelle. Die tatsächliche Höhe hängt außerdem vom Bundesland, der Qualifikation der Betreuungskraft und dem Pflegebedarf ab.

Legale Beschäftigungsmodelle – und warum Schwarzarbeit riskant ist

Damit eine im Haushalt lebende Betreuungskraft legal arbeitet, braucht es eine ordentliche Anmeldung. In der Praxis haben sich vor allem zwei Modelle etabliert:

  • Entsendemodell: Die Betreuungskraft bleibt bei einem Unternehmen im EU-Ausland angestellt und wird für einen befristeten Zeitraum nach Deutschland entsandt. Nachgewiesen wird das über die A1-Bescheinigung nach der EU-Verordnung 883/2004 – sie bestätigt, dass Steuern und Sozialabgaben im Heimatland ordnungsgemäß abgeführt werden.
  • Arbeitgebermodell: Die Familie stellt die Betreuungskraft direkt an, meldet sie bei der Minijob-Zentrale oder Sozialversicherung an und übernimmt selbst die Pflichten eines Arbeitgebers, etwa Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Ein einfacher Minijob deckt eine echte 24-Stunden-Präsenz in der Regel nicht ab, dafür ist der Stundenumfang zu hoch. Wird eine Betreuungskraft ohne Anmeldung beschäftigt, drohen bei einer Prüfung Nachzahlungen von Sozialabgaben, unter Umständen für mehrere Jahre rückwirkend, sowie Bußgelder. Hinzu kommt ein praktisches Risiko, das oft übersehen wird: Ohne reguläre Anmeldung besteht kein Versicherungsschutz, etwa wenn die Betreuungskraft bei der Arbeit stürzt oder erkrankt. Das soll niemanden abschrecken – die legalen Wege sind gut etabliert und mit seriösen Agenturen gut zu organisieren. Wichtig ist nur, von Anfang an auf die richtigen Papiere zu achten.

Praktisch: A1-Bescheinigung immer verlangen

Lassen Sie sich die A1-Bescheinigung vor Beginn der Betreuung im Original zeigen und bewahren Sie eine Kopie auf. Seriöse Agenturen legen sie ohne Zögern vor. Fehlt sie oder wird sie hinausgezögert, ist das ein klares Warnsignal.

Welche Zuschüsse senken den Eigenanteil?

Eine eigene Pflegekassen-Leistung speziell für „24-Stunden-Pflege“ gibt es nicht. Mehrere bestehende Leistungen lassen sich aber kombinieren:

  • Pflegegeld ab Pflegegrad 2: Da die häusliche Betreuung überwiegend nicht durch einen zugelassenen Pflegedienst erfolgt, kann Pflegegeld beantragt werden. Wie hoch es 2026 je Pflegegrad ausfällt und wie die Beantragung abläuft, steht in unserem Ratgeber Pflegegeld 2026: Höhe je Pflegegrad.
  • Gemeinsames Budget Verhinderungs-/Kurzzeitpflege: Betreuungskräfte im Entsendemodell wechseln meist alle vier bis acht Wochen. Die Übergangszeit zwischen zwei Kräften lässt sich häufig über dieses Budget abdecken. Wie das gemeinsame Jahresbudget von bis zu 3.539 Euro funktioniert, erklären wir in unserem Beitrag zu Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege.
  • Steuerermäßigung nach §35a EStG: Der nicht durch die Pflegekasse gedeckte Eigenanteil an den Betreuungskosten lässt sich zu 20 Prozent von der Steuer absetzen, bis zu 4.000 Euro im Jahr. Details dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur Steuerermäßigung §35a.
Zuschuss Umfang
Pflegegeld (Pflegegrad 2 – 5) 347 – 990 € monatlich
Gemeinsames Budget Verhinderungs-/Kurzzeitpflege bis 3.539 € jährlich
Steuerermäßigung §35a EStG 20 %, bis 4.000 € jährlich

Rechenbeispiel: Pflegegrad 3

Das folgende Beispiel ist illustrativ und ersetzt keine individuelle Berechnung – die tatsächlichen Beträge hängen von der gewählten Agentur, dem Bundesland und den persönlichen Steuerverhältnissen ab.

Eine Familie mit Pflegegrad 3 organisiert eine 24-Stunden-Betreuung über das Entsendemodell zu Gesamtkosten von 2.800 Euro im Monat, also 33.600 Euro im Jahr. Das Pflegegeld bei Pflegegrad 3 beträgt 599 Euro monatlich, macht 7.188 Euro im Jahr. Damit verbleiben 26.412 Euro. Über die Steuerermäßigung nach §35a lassen sich 20 Prozent davon absetzen – gedeckelt bei 4.000 Euro im Jahr, hier also der volle Höchstbetrag. Es bleibt eine tatsächliche Eigenbelastung von 22.412 Euro im Jahr, umgerechnet rund 1.868 Euro im Monat. Wird zusätzlich das gemeinsame Budget für Verhinderungspflege genutzt, etwa um die Übergangszeit beim Wechsel der Betreuungskraft zu überbrücken, sinkt die Belastung in einzelnen Monaten noch weiter.

Häufige Fragen

Ist 24-Stunden-Pflege ohne Pause überhaupt erlaubt?

Nein. Jede Betreuungskraft hat Anspruch auf Ruhezeiten und freie Tage wie jede andere Arbeitnehmerin. Der Begriff „24-Stunden-Pflege“ beschreibt eine im Haushalt lebende Betreuungskraft, die über den Tag verteilt verfügbar ist – nicht eine durchgehende Wache ohne Pause.

Was ist der Unterschied zwischen Entsendemodell und Arbeitgebermodell?

Beim Entsendemodell bleibt die Betreuungskraft bei einem ausländischen Unternehmen angestellt und wird mit A1-Bescheinigung nach Deutschland entsandt. Beim Arbeitgebermodell stellt die Familie die Betreuungskraft selbst an und übernimmt alle Arbeitgeberpflichten.

Was passiert, wenn eine 24-Stunden-Betreuung schwarz beschäftigt wird?

Bei einer Prüfung drohen Nachzahlungen von Sozialabgaben, teils rückwirkend über mehrere Jahre, sowie Bußgelder. Zusätzlich besteht kein Versicherungsschutz, falls die Betreuungskraft bei der Arbeit verunglückt oder erkrankt.

Übernimmt die Pflegekasse die kompletten Kosten der 24-Stunden-Pflege?

Nein, eine eigene Leistung dafür gibt es nicht. Pflegegeld, das gemeinsame Budget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sowie die steuerliche Absetzbarkeit senken den Eigenanteil, decken die Kosten aber in der Regel nicht vollständig.

Quellen

  • Verbraucherzentrale Hessen: Ausländische Betreuungskräfte – wie geht das legal?
  • Verbraucherzentrale Hessen: Betreuung im Entsendemodell – Bitte nur mit A1-Bescheinigung
  • GKV-Spitzenverband: Pflegegeld und Pflegesachleistung
  • § 37, § 39, § 42a SGB XI (gesetze-im-internet.de)
  • § 35a Einkommensteuergesetz (EStG)
  • EU-Verordnung 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit

Stand der Informationen: August 2026. Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

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