Das Wichtigste in Kürze
Echte barrierefreie Wohnungen nach DIN 18040-2 sind in Deutschland knapp. Die erste Anlaufstelle ist meist das Wohnungsamt der eigenen Kommune, dort sind kommunale barrierefreie Bestände und geförderte Seniorenwohnungen bekannt. Für viele geförderte Wohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein, den Sie ebenfalls beim Wohnungsamt beantragen. Auf großen Immobilienportalen gibt es zwar Filter für „barrierefrei“ oder „seniorengerecht“, die Begriffe sind aber nicht geschützt – eine Besichtigung mit genauem Blick auf Türbreiten, Schwellen und Bewegungsflächen bleibt unverzichtbar.
Wo Sie eine barrierefreie Wohnung finden
- Wohnungsamt der Kommune: Kennt kommunale und geförderte barrierefreie Bestände und berät zum Wohnberechtigungsschein.
- Immobilienportale mit Filterfunktion: Große Portale bieten Filter für barrierefreie oder behindertengerechte Wohnungen, allerdings ohne einheitliche Prüfung der Angaben.
- Wohnungsbaugenossenschaften: Viele Genossenschaften haben eigene seniorengerechte Bestände, oft mit Wartelisten.
- Sozialverbände: AWO, Caritas, Diakonie und der Sozialverband VdK betreiben eigene Wohnanlagen und beraten bei der Suche.
- Pflegestützpunkte: Kostenlose, neutrale Beratung vor Ort, auch zu regionalen Besonderheiten und Wartezeiten.
Was ist ein Wohnberechtigungsschein?
Der Wohnberechtigungsschein (WBS) ist eine behördliche Bescheinigung, die zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung berechtigt. Er wird beim Wohnungsamt beantragt und richtet sich unter anderem nach Einkommen und Haushaltsgröße. Nicht jede barrierefreie Wohnung erfordert einen WBS – bei frei finanzierten Wohnungen entfällt er. Ob ein WBS für eine bestimmte Seniorenwohnung nötig ist, lässt sich am einfachsten direkt beim Anbieter oder Wohnungsamt klären.
Worauf Sie bei der Besichtigung achten sollten
- Türbreiten: Mindestens 80 cm, damit auch ein Rollator oder Rollstuhl problemlos durchpasst.
- Schwellenlose Übergänge: Keine oder nur minimale Türschwellen zwischen den Räumen und zum Balkon.
- Bad: Bodengleiche Dusche statt Wanne, ausreichend Bewegungsfläche, Platz für Haltegriffe.
- Aufzug: Bei Wohnungen ab dem 1. Obergeschoss ein Muss, idealerweise rollstuhlgerecht dimensioniert.
- Wege zum Hauseingang: Stufenfrei oder mit Rampe erreichbar.
- Bewegungsflächen: Nach DIN 18040-2 mindestens 120 x 120 cm vor Möbeln und Sanitärobjekten.
Passt eine Wohnung nicht vollständig, aber überwiegend, kann sich nachträglicher Umbau lohnen. Was die Pflegekasse dazu zuschießt, erklären wir in unserem Ratgeber zum Zuschuss für Wohnraumanpassung.
Weiterlesen: Checkliste für den Umzug
Eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Checkliste für die Wohnungssuche und den Umzug im Alter finden Sie in unserem Ratgeber Seniorengerechte Wohnung finden oder umziehen.
Häufige Fragen
Garantiert die Angabe „seniorengerecht“ eine echte Barrierefreiheit?
Nein. Der Begriff ist nicht geschützt und wird von Anbietern unterschiedlich verwendet. Nur die Bezeichnung „barrierefrei nach DIN 18040-2″ beschreibt einen geprüften Standard.
Brauche ich für jede barrierefreie Wohnung einen Wohnberechtigungsschein?
Nein, nur für öffentlich geförderte Wohnungen. Frei finanzierte barrierefreie Wohnungen können Sie ohne WBS mieten.
Wie lange muss ich auf eine barrierefreie Wohnung warten?
Das hängt stark von der Region ab. In Ballungsräumen sind Wartelisten bei Genossenschaften und Sozialverbänden oft deutlich länger als auf dem Land.
Wer hilft mir kostenlos bei der Suche?
Pflegestützpunkte und die Wohnberatungsstellen vieler Kommunen bieten eine unabhängige, kostenlose Beratung an.
Quellen
- Aktion Mensch: Ratgeber barrierefreie Wohnung finden
- DIN 18040-2: Barrierefreies Bauen – Wohnungen
- Familienportal des Bundes: Bedarfsgerechtes Wohnen
Stand der Informationen: August 2026. Regelungen zum Wohnberechtigungsschein unterscheiden sich je nach Bundesland und Kommune.