Das Wichtigste in Kürze
Sicherheit im Alter hat zwei Seiten: Schutz vor Einbrechern und Schutz im gesundheitlichen Notfall. Eine solide Funk-Alarmanlage für ein Einfamilienhaus kostet inklusive fachmännischer Installation meist 1.500 bis 3.500 Euro, kleinere Wohnungen sind oft schon ab 300 bis 1.500 Euro gut abgesichert. Eine Anbindung an eine rund um die Uhr besetzte Notrufzentrale kostet zusätzlich etwa 20 bis 80 Euro im Monat. Einen direkten Zuschuss vom Staat gibt es für reine Einbruchschutzmaßnahmen aktuell nicht mehr – wohl aber einen zinsgünstigen KfW-Kredit und eine steuerliche Absetzungsmöglichkeit.
Zwei Arten von Sicherheit: Einbruchschutz und gesundheitliche Notfälle
Wenn es um „Sicherheit im Alter“ geht, denken viele zuerst an Einbrecher. Genauso wichtig ist aber die Frage: Was passiert, wenn zu Hause ein gesundheitlicher Notfall eintritt, etwa ein Sturz? Beide Themen hängen zusammen, sind aber technisch unterschiedliche Lösungen:
- Klassischer Einbruchschutz: Funk-Alarmanlagen mit Tür- und Fensterkontakten, Bewegungsmeldern und Sirene, die bei einem Einbruchsversuch Alarm schlagen.
- Gesundheitliches Monitoring: Systeme, die einen Sturz oder eine ungewöhnlich lange Inaktivität erkennen und automatisch Hilfe rufen – etwa über Sensoren oder ein angebundenes Hausnotrufsystem.
Viele Haushalte kombinieren beides: eine Alarmanlage gegen Einbruch und zusätzlich ein Hausnotrufsystem für den gesundheitlichen Ernstfall. Mehr zum Hausnotruf und dem monatlichen Zuschuss der Pflegekasse dafür lesen Sie in unserem Hausnotruf-Ratgeber.
Was kostet eine Alarmanlage?

| Ausstattung | Typische Kosten |
|---|---|
| Einfache Funk-Alarmanlage, selbst installiert | ab 300 € |
| Wohnung, mit professioneller Installation | 1.500 – 3.000 € |
| Einfamilienhaus, 8–12 Sensoren, mit Installation | 1.500 – 3.500 € |
| Anbindung an Notrufzentrale (laufend) | 20 – 80 €/Monat |
Der Preis hängt stark von der Anzahl der Sensoren, der Haus- oder Wohnungsgröße und davon ab, ob die Anlage selbst installiert oder von einem Fachbetrieb eingebaut wird. Eine fachgerechte Installation lohnt sich in der Regel, weil sie Fehlalarme reduziert und die volle Schutzwirkung sicherstellt.
Welche Förderung gibt es?
Hier ist Ehrlichkeit wichtig: Einen direkten Zuschuss speziell für Einbruchschutz-Maßnahmen bietet die KfW aktuell nicht mehr an – das frühere Zuschussprogramm 455-E ist ausgesetzt. Stattdessen stehen zwei andere Wege offen:
- KfW-Kredit „Altersgerecht Umbauen“ (159): Ein zinsgünstiger Kredit bis 50.000 Euro, mit dem sich auch Einbruchschutz-Maßnahmen finanzieren lassen. Es handelt sich um ein Darlehen, das zurückgezahlt werden muss – aber zu besonders günstigen Konditionen.
- Steuerliche Absetzung (§ 35a EStG): 20 Prozent der reinen Arbeitskosten für die Installation lassen sich direkt von der Steuerschuld abziehen, bis maximal 1.200 Euro pro Jahr.
Wichtig zur Abgrenzung: Der einmalige Zuschuss der Pflegekasse (bis zu 4.180 Euro, siehe unser Ratgeber zum Zuschuss der Pflegekasse) gilt für wohnumfeldverbessernde Umbauten wie Türverbreiterungen oder Haltegriffe – nicht für eine klassische Einbruch-Alarmanlage. Geht es dagegen um Sturzerkennung oder Notruffunktionen, kann unter Umständen der monatliche Hausnotruf-Zuschuss greifen. Am besten vorab direkt bei der Pflegekasse nachfragen, ob eine geplante Maßnahme förderfähig ist.
Worauf Sie beim Kauf achten sollten
- Fachbetrieb statt Baumarkt-Lösung: Eine professionelle Installation und Beratung, zum Beispiel durch die kostenlose Beratung der Polizei, reduziert Fehlalarme und erhöht die tatsächliche Schutzwirkung.
- Widerstandsklasse der Fenster und Türen: Für einen wirksamen mechanischen Grundschutz empfiehlt sich mindestens Widerstandsklasse RC 2.
- Bedienbarkeit im Alter: Große, gut lesbare Bedienelemente und ein einfaches Ein- und Ausschalten sind wichtiger als viele Zusatzfunktionen.
- Kombinierbarkeit mit Hausnotruf: Manche Systeme lassen sich mit einer Notruffunktion koppeln, sodass ein Knopfdruck sowohl bei Einbruch als auch bei gesundheitlichen Notfällen hilft.
- Laufende Kosten transparent machen: Bei einer Anbindung an eine Notrufzentrale vorab klären, welche monatlichen Kosten anfallen und wie lange der Vertrag läuft.
Häufige Fragen
Zahlt die Pflegekasse eine normale Einbruch-Alarmanlage?
In der Regel nein. Der Zuschuss der Pflegekasse ist auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen ausgerichtet, die die Pflege erleichtern – reiner Einbruchschutz zählt normalerweise nicht dazu. Bei Systemen mit Sturzerkennung oder Notruffunktion lohnt sich eine Nachfrage bei der Kasse.
Ist eine Alarmanlage in der Mietwohnung erlaubt?
Kleinere Funk-Systeme ohne bauliche Veränderungen lassen sich meist problemlos nachrüsten. Bei Systemen mit festverbauten Komponenten sollte vorher das Einverständnis des Vermieters eingeholt werden.
Was ist der Unterschied zwischen einer Alarmanlage und einem Hausnotruf?
Eine Alarmanlage schützt vor Einbruch und schlägt bei einer erkannten Bedrohung Alarm. Ein Hausnotruf ist auf gesundheitliche Notfälle ausgelegt und verbindet auf Knopfdruck mit einer Notrufzentrale. Beide Systeme lassen sich sinnvoll ergänzen.
Lohnt sich der KfW-Kredit trotz Rückzahlung?
Das hängt von der individuellen finanziellen Situation ab. Der Vorteil liegt im besonders günstigen Zinssatz gegenüber einem klassischen Ratenkredit. Eine unabhängige Finanzberatung hilft bei der Entscheidung.
Quellen
- KfW-Bank: Einbruchschutz, kfw.de
- Polizeiliche Kriminalprävention: Einbruchschutz-Beratung, k-einbruch.de
- Einkommensteuergesetz § 35a EStG (Handwerkerleistungen)
Stand der Informationen: Juli 2026. Preise sind Richtwerte und können je nach Anbieter, Objekt und Ausstattung abweichen. Für eine verbindliche Auskunft zu Förderung und Steuer empfehlen wir, sich direkt bei KfW bzw. einem Steuerberater zu informieren.