Das Wichtigste in Kürze
Erbinnen und Erben treten rechtlich auch in digitale Konten und Verträge ein – das hat der Bundesgerichtshof bereits 2018 im sogenannten Facebook-Erbfall bestätigt. Das Problem in der Praxis: Ohne Zugangsdaten kommen Angehörige oft nicht an die Accounts heran, und viele wissen nicht einmal, welche Online-Konten überhaupt existieren. Die Lösung: eine schriftliche Vollmacht über den Tod hinaus für eine Vertrauensperson, kombiniert mit einer aktuellen Liste aller Zugänge, sicher aufbewahrt.
Was in die Übersicht gehört
- E-Mail-Konten: Meist der wichtigste Zugang überhaupt, da sich darüber Passwörter vieler anderer Dienste zurücksetzen lassen.
- Online-Banking und Bezahldienste: Zusätzlich zur separaten Bankvollmacht relevant.
- Soziale Netzwerke: Facebook, Instagram und Co., inklusive der Frage, ob ein Profil gelöscht oder in den Gedenkzustand versetzt werden soll.
- Abos und Verträge: Streaming-Dienste, Zeitschriften-Abos, Mitgliedschaften, die sonst weiterlaufen und Kosten verursachen.
- Cloud-Speicher: Fotos, Dokumente und andere persönliche Daten.
Vollmacht über den Tod hinaus
Eine reguläre Vorsorgevollmacht gilt meist auch über den Tod hinaus, sofern das ausdrücklich so formuliert ist. Für den digitalen Nachlass empfiehlt sich eine eigene, klar benannte Vollmacht oder Klausel, die festlegt, wer sich um die Online-Konten kümmern darf. Die Verbraucherzentralen stellen dafür kostenlose Musterformulare zur Verfügung. Neben den digitalen Zugängen lohnt sich frühzeitig auch ein Blick auf die Bestattungsvorsorge, damit Angehörige im Ernstfall nicht zusätzlich belastet werden.
Sicher aufbewahren
Die Liste der Konten und ein Master-Passwort für einen Passwort-Manager gehören nicht lose ins Notizbuch, sondern an einen gesicherten Ort: Bankschließfach, verschlossener Umschlag beim Notar oder ein Tresor zu Hause, dessen Standort die Vertrauensperson kennt.
Ergänzend zur digitalen Vorsorge lohnt sich die klassische Vorsorgevollmacht für alle übrigen Lebensbereiche – mehr dazu in unserem Ratgeber zu Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.
Häufige Fragen
Erben meine Kinder automatisch Zugriff auf meine Online-Konten?
Rechtlich treten Erben in digitale Verträge ein, praktisch scheitert der Zugriff aber oft an fehlenden Zugangsdaten oder den Nutzungsbedingungen der Anbieter.
Reicht eine normale Vorsorgevollmacht für den digitalen Nachlass?
Nur, wenn sie ausdrücklich auch für die Zeit nach dem Tod gilt und digitale Zugänge mit einschließt. Eine klare, eigene Regelung ist sicherer.
Wo bekomme ich eine Vorlage für die Vollmacht?
Die Verbraucherzentralen bieten kostenlose Musterformulare für die Vollmacht über den digitalen Nachlass an.
Was passiert mit Streaming-Abos, wenn niemand davon weiß?
Sie laufen in der Regel weiter und verursachen Kosten, bis sie aktiv gekündigt werden. Deshalb gehört eine vollständige Übersicht aller Abos in die Nachlassliste.
Quellen
- Verbraucherzentrale: Digitale Vorsorge und digitaler Nachlass
- Bundesgerichtshof, Urteil III ZR 183/17 (Facebook-Erbfall, 2018)
Stand der Informationen: August 2026. Diese Inhalte ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.