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Förderung & Zuschüsse

KfW-Förderung Altersgerecht Umbauen 2026: Zuschuss und Antrag

Die KfW-Förderung für barrierereduzierende Umbauten ist wieder offen. Wie hoch der Zuschuss ausfällt, was gefördert wird und worauf Sie beim Antrag achten müssen.

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Handwerker bespricht mit älterem Hausbesitzer den barrierefreien Umbau des Bades

Foto: Symbolbild KfW-Förderung Altersgerecht Umbauen

Das Wichtigste in Kürze

Der KfW-Zuschuss 455-B (Barrierereduzierung – Investitionszuschuss) fördert Umbauten, die Barrieren in Haus und Wohnung abbauen. Die Antragstellung ist aktuell wieder möglich, zu unveränderten Förderbedingungen. Bei einzelnen Barriereredzierungsmaßnahmen übernimmt die KfW 10 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro. Wird der Standard „Altersgerechtes Haus“ erreicht, steigt der Zuschuss auf 12,5 Prozent, maximal 6.250 Euro. Entscheidend: Der Antrag muss im KfW-Zuschussportal gestellt werden, bevor Sie einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit einem Handwerksbetrieb abschließen.

Was wird gefördert?

  • Wege zum Gebäude: Rampen, verbreiterte Wege, stufenfreie Zugänge zu Garage oder Mülltonnen
  • Eingangsbereich: Barrierefreier Hauszugang, mehr Bewegungsfläche, Wetterschutz
  • Treppen und Stufen: Aufzüge, Treppenlifte, Rampen, Handläufe
  • Raumaufteilung: Verbreiterte Türen, versetzte Wände, abgebaute Schwellen
  • Badezimmer: Bodengleiche Dusche, modernisierte Sanitärobjekte
  • Assistenzsysteme: Smart-Home-Anwendungen wie Sturzmelder, Panikschalter oder automatisierte Türen und Rollläden
  • Gemeinschaftsräume: Bei Gebäuden ab drei Wohneinheiten auch Umbauten für Mehrgenerationenwohnen

Nicht förderfähig sind unter anderem Einrichtungsgegenstände, Ferienimmobilien, gewerblich genutzte Flächen und Maßnahmen, die bereits über die Pflegeversicherung gefördert werden. Eine Ausnahme gilt, wenn eine Maßnahme (etwa der Badumbau) über die Pflegekasse läuft: Andere Maßnahmen am selben Objekt, zum Beispiel ein Treppenlift, können trotzdem über die KfW gefördert werden.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Maßnahme Zuschuss Maximalbetrag
Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung 10,0 % 2.500 €
Standard „Altersgerechtes Haus“ 12,5 % 6.250 €

Für den Standard „Altersgerechtes Haus“ müssen Zugang, Wohn- und Schlafzimmer, Küche und Bad durchgängig barrierereduziert sein. Dafür ist die Beauftragung einer Sachverständigen oder eines Sachverständigen verpflichtend, die oder der das Vorhaben begleitet und die Einhaltung der Anforderungen bestätigt.

So läuft die Antragstellung ab

  1. Maßnahme planen. Kostenlose Wohnberatungsstellen unterstützen bei der Planung.
  2. Zuschuss beantragen. Der Antrag läuft über das KfW-Zuschussportal – unbedingt vor Abschluss von Handwerkerverträgen. Planungs- und Beratungsleistungen dürfen vorab schon beauftragt werden, das gilt nicht als Vorhabenbeginn.
  3. Identität nachweisen und umsetzen. Nach Zusage folgt die Identifizierung, zum Beispiel per Video-Ident oder Postident, dann kann gebaut werden.
  4. Rechnungen einreichen. Nach Abschluss der Arbeiten werden die Rechnungen im Portal hochgeladen und geprüft.
  5. Auszahlung. Nach erfolgreicher Prüfung wird der Zuschuss in der Regel zum Ende des Folgemonats überwiesen.

Kombinierbar mit dem Zuschuss der Pflegekasse

Die KfW-Förderung und der Zuschuss der Pflegekasse für Wohnraumanpassung sind zwei getrennte Fördertöpfe für unterschiedliche Maßnahmen am selben Objekt. Details zum Pflegekassen-Zuschuss finden Sie in unserem Ratgeber zur Wohnraumanpassung. Für Mobilitätshilfen außerhalb der Wohnung, etwa ein Elektromobil, gelten wiederum andere Zuschüsse – Details dazu in unserem Ratgeber zu Zuschüssen für E-Bike und Elektromobil.

Häufige Fragen

Kann ich die KfW-Förderung mit dem Zuschuss der Pflegekasse kombinieren?

Ja, solange es sich um unterschiedliche Maßnahmen handelt. Wird zum Beispiel der Badumbau über die Pflegekasse gefördert, kann ein Treppenlift zusätzlich über die KfW gefördert werden.

Muss ich den Antrag vor oder nach dem Umbau stellen?

Immer vorher. Sobald Sie einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit einem Handwerksbetrieb unterschrieben haben, ist eine Förderung für dieses Vorhaben nicht mehr möglich.

Gilt die Förderung nur für Eigentümer?

Nein, auch Mieterinnen und Mieter können den Zuschuss beantragen, idealerweise nach Abstimmung mit dem Vermieter über eine Modernisierungsvereinbarung.

Was passiert, wenn die Fördermittel erneut ausgeschöpft sind?

Die KfW-Förderprogramme sind an begrenzte Bundesmittel gebunden und können bei hoher Nachfrage zwischenzeitlich pausieren. Es lohnt sich, den Status auf der offiziellen KfW-Seite vor der Antragstellung zu prüfen.

Quellen

  • KfW: Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B), kfw.de
  • Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)

Stand der Informationen: August 2026, direkt von der offiziellen KfW-Produktseite. Förderbedingungen können sich ändern, aktuellen Stand vor Antragstellung bitte auf kfw.de prüfen.

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