Nasse Fliesen sind eine der häufigsten Sturzursachen im Alter – mehr zu wirksamen Gegenmaßnahmen finden Sie in unserem Ratgeber zur Sturzprävention im Alter. Ein rutschhemmender Bodenbelag im Bad senkt dieses Risiko spürbar – vorausgesetzt, er erfüllt die richtige Rutschhemmklasse. Dieser Ratgeber erklärt, was die R-Werte bedeuten, welche Nachrüstlösungen es gibt und mit welchen Kosten zu rechnen ist.
- Böden in Bad und Dusche sollten mindestens die Bewertungsgruppe B nach GUV-I 8527 erfüllen.
- Die Rutschhemmklassen reichen von R9 (gering) bis R13 (sehr hoch) – für Badböden sind R10 oder R11 üblich.
- Ein kompletter Bodenaustausch ist nicht immer nötig: Antirutsch-Beschichtungen und -Matten sind günstigere Alternativen zur Nachrüstung.
- Kosten reichen von rund 20 Euro für Antirutschmatten bis zu mehreren Tausend Euro für einen kompletten Bodenaustausch.
- Der Umbau ist bei vorliegendem Pflegegrad über die Pflegekasse förderfähig (bis zu 4.180 €).
Was bedeuten die R-Werte?
Die Rutschhemmung von Bodenbelägen wird in Deutschland über die sogenannten R-Werte klassifiziert, geprüft nach der Norm DIN 51130. Je höher die Zahl, desto rutschhemmender der Belag:
| R-Wert | Rutschhemmung | Typischer Einsatzbereich |
|---|---|---|
| R9 | gering | Wohnräume, trockene Bereiche |
| R10 | normal | Badezimmer, Küche |
| R11 | erhöht | Dusche, empfohlen für Senioren |
| R12–R13 | hoch bis sehr hoch | gewerbliche Nassbereiche, Schwimmbäder |
Speziell für den Barfußbereich – also Dusche und direktes Umfeld der Badewanne – gilt zusätzlich die Bewertungsgruppe nach GUV-I 8527 (A, B oder C), die neben der Rutschhemmung auch den Verdrängungsraum für Wasser berücksichtigt. Für private Bäder wird mindestens Bewertungsgruppe B empfohlen.
Muss der Boden komplett ausgetauscht werden?
Nicht zwingend. Je nach Ausgangssituation und Budget gibt es mehrere Nachrüstoptionen:
- Antirutschmatten: Sofortlösung für Dusche oder Wanne, kostengünstig, aber nur begrenzt langlebig und muss regelmäßig gereinigt werden.
- Antirutsch-Beschichtung: Eine transparente oder leicht raue Versiegelung wird auf die vorhandenen Fliesen aufgetragen und erhöht die Rutschhemmung, ohne den Boden komplett zu erneuern.
- Antirutsch-Lack oder -Nanoversiegelung: Ähnliches Prinzip, meist von Fachbetrieben aufgetragen, mit mehrjähriger Haltbarkeit.
- Kompletter Bodenaustausch: Bei größeren Sanierungen oder wenn der Untergrund ohnehin erneuert wird, empfiehlt sich der direkte Einbau rutschhemmender Fliesen mit passendem R-Wert.
Kosten im Überblick
| Maßnahme | Kosten (ca.) |
|---|---|
| Antirutschmatte | 20–80 € |
| Antirutsch-Beschichtung (Fachbetrieb, pro m²) | 50–120 € |
| Kompletter Bodenaustausch mit rutschhemmenden Fliesen | 80–200 € pro m² inkl. Verlegung |
Förderung durch die Pflegekasse
Bei anerkanntem Pflegegrad gilt die Nachrüstung eines rutschhemmenden Bodens als wohnumfeldverbessernde Maßnahme nach § 40 SGB XI. Die Pflegekasse bezuschusst solche Umbauten mit bis zu 4.180 Euro je Pflegebedürftigem – bei mehreren Pflegebedürftigen im selben Haushalt kann sich der Betrag entsprechend erhöhen. Der Antrag sollte vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Einen Überblick über weitere Maßnahmen und Kosten rund um den barrierefreien Badumbau gibt unser Ratgeber zum barrierefreien Bad.
Häufige Fragen
Welcher R-Wert ist für ein Senioren-Bad ideal?
Für den Duschbereich wird R11 empfohlen, für den übrigen Badboden meist R10 – kombiniert mit mindestens Bewertungsgruppe B nach GUV-I 8527.
Sind Antirutschmatten eine dauerhafte Lösung?
Eher als Übergangslösung geeignet. Sie können sich lösen, unter der Matte kann sich Feuchtigkeit sammeln und die Reinigung ist aufwendiger als bei einer festen Beschichtung.
Wie lange hält eine Antirutsch-Beschichtung?
Je nach Produkt und Belastung zwischen 3 und 10 Jahren, danach kann eine Auffrischung nötig sein.
Übernimmt die Pflegekasse auch reine Beschichtungen?
Ja, sofern ein Pflegegrad vorliegt und die Maßnahme als wohnumfeldverbessernd eingestuft wird, ist auch eine Beschichtung förderfähig – am besten vorab mit der Pflegekasse abstimmen.
Quellen
- DIN 51130 – Prüfung von Bodenbelägen auf Rutschhemmung
- GUV-I 8527 (DGUV Information 207-006) – Bewertungsgruppen für Barfußbereiche
- Angaben der Pflegekassen zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen nach § 40 SGB XI