Das Wichtigste in Kürze
Für einen barrierefreien Badumbau stehen bis zu drei Förderwege offen: der Zuschuss der Pflegekasse (bis zu 4.180 Euro), die KfW-Förderung „Altersgerecht Umbauen“ (bis zu 2.500 Euro für Einzelmaßnahmen oder 6.250 Euro für ein umfassendes Umbaupaket) und die steuerliche Absetzung von Handwerkerleistungen (20 Prozent der Arbeitskosten, maximal 1.200 Euro pro Jahr). Wer die Maßnahmen geschickt aufteilt und die Rechnungen sauber trennt, kann alle drei Wege gleichzeitig nutzen.
Die drei Fördertöpfe im Überblick
| Förderweg | Maximale Höhe |
|---|---|
| Zuschuss der Pflegekasse (§ 40 SGB XI) | Bis zu 4.180 € pro Person |
| KfW 455-B (Einzelmaßnahme) | Bis zu 2.500 € |
| KfW 455-B (umfassendes Umbaupaket) | Bis zu 6.250 € |
| Steuerliche Absetzung (§ 35a EStG) | 20 % der Arbeitskosten, max. 1.200 €/Jahr |
Wie sich die Fördertöpfe kombinieren lassen
Die wichtigste Regel zuerst: Für dieselbe Maßnahme und dieselben Kosten dürfen Pflegekassen-Zuschuss und KfW-Förderung nicht gleichzeitig genutzt werden – das ist im offiziellen KfW-Merkblatt eindeutig geregelt. Möglich ist die Kombination aber, wenn unterschiedliche Teile des Umbaus getrennt in Rechnung gestellt werden. Ein Beispiel für einen typischen Badumbau:
- Bodengleiche Dusche und Türverbreiterung: über die Pflegekasse abgerechnet (bis zu 4.180 Euro)
- Haltegriffe, rutschfester Bodenbelag und unterfahrbares Waschbecken: über die KfW-Einzelmaßnahme abgerechnet (bis zu 2.500 Euro)
- Arbeitskosten der Handwerker für beide Teile: zusätzlich zu 20 Prozent von der Steuer absetzbar (bis zu 1.200 Euro pro Jahr)
Voraussetzung ist in jedem Fall eine klare, nach Maßnahmen getrennte Rechnung des Fachbetriebs sowie die rechtzeitige Antragstellung bei Pflegekasse und KfW vor Baubeginn. Die allgemeinen Grundlagen zum Zuschuss der Pflegekasse erklären wir in unserem Ankerartikel, die Grundlagen des Badumbaus in unserem Bad-Ratgeber.
Rechenbeispiel: Kompletter Badumbau für 15.000 Euro
| Position | Betrag |
|---|---|
| Gesamtkosten Badumbau | 15.000 € |
| – Zuschuss Pflegekasse (Dusche, Tür) | – 4.180 € |
| – KfW-Zuschuss (Griffe, Boden, Waschbecken) | – 2.500 € |
| – Steuerliche Absetzung (angenommen 3.000 € Arbeitskosten) | – 600 € |
| Verbleibender Eigenanteil | ca. 7.720 € |
Dieses Beispiel ist eine vereinfachte Rechnung. Die tatsächliche Ersparnis hängt davon ab, wie genau sich die Kosten den einzelnen Fördertöpfen zuordnen lassen und wie hoch der Arbeitskostenanteil an der Gesamtrechnung ist.
Praktisch: Fördersumme berechnen
Mit dem Badumbau-Zuschuss-Rechner und dem Pflegegrad-Rechner ermitteln Sie schnell, welche Fördersumme für Ihren Badumbau realistisch ist.
So gehen Sie am besten vor
- Detailliertes Angebot einholen. Bitten Sie den Fachbetrieb um eine Aufschlüsselung nach einzelnen Maßnahmen, nicht nur eine Gesamtsumme.
- Maßnahmen den Fördertöpfen zuordnen. Am besten gemeinsam mit einer unabhängigen Wohnberatung oder direkt mit Pflegekasse und KfW abklären.
- Anträge vor Baubeginn stellen. Beide Förderungen müssen vor dem ersten Handwerkereinsatz beantragt werden.
- Rechnungen sauber trennen lassen. Für jede Förderstelle die passenden Rechnungspositionen einreichen.
- Handwerkerkosten in der Steuererklärung angeben. Die Arbeitskosten aus der Rechnung lassen sich zusätzlich absetzen, unabhängig von den beiden Zuschüssen.
Häufige Fragen
Muss ich alle drei Fördertöpfe gleichzeitig beantragen?
Nein. Jeder Förderweg lässt sich auch einzeln nutzen. Die Kombination lohnt sich vor allem bei größeren, mehrteiligen Umbauten mit entsprechend aufgeschlüsselten Kosten.
Was ist einfacher: nur die Pflegekasse nutzen oder alle drei Wege kombinieren?
Nur die Pflegekasse zu nutzen ist administrativ einfacher. Wer den zusätzlichen Aufwand der getrennten Rechnungsstellung nicht scheut, kann mit der Kombination aber deutlich mehr Fördergeld ausschöpfen.
Gilt die steuerliche Absetzung auch ohne Pflegegrad?
Ja, die Steuerermäßigung nach § 35a EStG für Handwerkerleistungen ist unabhängig von einem Pflegegrad und steht grundsätzlich jedem Haushalt offen, der die Kosten nicht bereits anderweitig erstattet bekommen hat.
Quellen
- GKV-Spitzenverband: Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, gkv-spitzenverband.de
- KfW-Bank: Merkblatt Zuschuss Nr. 455-B, Stand 04/2026 (PDF), kfw.de
- Einkommensteuergesetz § 35a EStG (Handwerkerleistungen)
Stand der Informationen: Juli 2026. Das Rechenbeispiel ist ein vereinfachter Richtwert und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Förderberatung. Wir sind weder Steuerberater noch Förderberater – für eine verbindliche Auskunft empfehlen wir, sich direkt bei den zuständigen Stellen zu informieren.