Das Wichtigste in Kürze
Ein klassischer Hausnotruf funktioniert nur, wenn Sie selbst den Knopf drücken können. Sturzsensoren springen genau da ein, wo das nicht mehr geht: Sie erkennen einen Sturz automatisch, anhand von Bewegungsmustern, und setzen von allein einen Alarm ab. Für den Basis-Hausnotruf zahlt die Pflegekasse seit dem 1. April 2026 einen Zuschuss von 27 Euro netto im Monat. Der Aufpreis für die automatische Sturzerkennung liegt meist bei 5 bis 10 Euro monatlich zusätzlich und wird in der Regel privat getragen. Neben tragbaren Sensoren gibt es inzwischen auch kamerafreie Radarsysteme, die Stürze im Raum erkennen, ohne dass jemand ein Gerät am Körper tragen oder sich gefilmt fühlen muss.
Wie erkennt ein Sturzsensor einen Sturz?
Tragbare Sturzsensoren stecken meist im Anhänger des Hausnotrufs oder in einer Smartwatch. Ein Beschleunigungssensor misst die Bewegung: Ein plötzlicher, schneller Bewegungswechsel gefolgt von längerer Bewegungslosigkeit wird als möglicher Sturz gewertet und löst automatisch einen Alarm bei der Notrufzentrale aus, auch wenn die betroffene Person selbst nicht mehr reagieren kann.
Raumbasierte Systeme funktionieren anders: Sie sind an Wand oder Decke montiert und beobachten den Raum, entweder über eine Kamera mit Bilderkennung oder über Radarwellen. Radarsensoren erkennen Bewegung, Körperhaltung und Stürze, ohne ein Bild aufzuzeichnen und ohne dass etwas am Körper getragen werden muss. Das macht sie zu einer diskreten Alternative für alle, die sich von einer Kamera im Schlaf- oder Badezimmer unwohl fühlen würden.
Würde vor Technik
Ein Sensor, der nur Bewegung und keine Bilder erfasst, kann für viele ältere Menschen ein besseres Gefühl geben als eine Kamera. Sprechen Sie offen darüber, welche Lösung sich für die betroffene Person richtig anfühlt – Akzeptanz entscheidet mehr über den Nutzen als die Technik selbst.
Was übernimmt die Pflegekasse?
| Leistung | Kosten & Übernahme |
|---|---|
| Basis-Hausnotruf (Knopfdruck) | 23–29 €/Monat, Pflegekasse zahlt 27 € netto (seit 1.4.2026) |
| Automatische Sturzerkennung (Aufpreis) | +5–10 €/Monat, meist privat zu tragen |
| Radar- oder Kamera-Raumsensor | Anschaffung meist privat, nicht als Pflegehilfsmittel gelistet |
| Einmaliger Anschluss-Zuschuss | 10,49 € einmalig |
Ein Hausnotruf mit Sturzsensor gehört zu den technischen Pflegehilfsmitteln nach § 40 SGB XI. Voraussetzung ist mindestens Pflegegrad 1 und dass die Person allein lebt oder im Notfall keine Hilfe holen könnte. Details zum Grundzuschuss und zur Antragstellung finden Sie in unserem Hausnotruf-Ratgeber.
Worauf Sie beim Kauf achten sollten
- Fehlalarme: Gute Systeme unterscheiden zwischen einem Sturz und normalem Hinsetzen oder Bücken. Fragen Sie nach der Fehlalarmquote.
- Reaktionszeit der Notrufzentrale: Wie schnell wird nach einem automatischen Alarm tatsächlich reagiert?
- Datenschutz: Wo werden die Daten gespeichert? Ein deutscher oder europäischer Serverstandort ist vorzuziehen, besonders bei Kamerasystemen.
- Batterielaufzeit: Tragbare Sensoren müssen regelmäßig geladen werden – das kann bei Vergesslichkeit zum Problem werden.
- Kombination mit Beleuchtung: Bewegungsmelder-Licht kann Stürze zusätzlich vorbeugen, siehe unseren Ratgeber zum Beleuchtungskonzept gegen Stürze.
Praktisch: Hausnotruf-Kosten berechnen
Mit unserem kostenlosen Hausnotruf-Kosten-Rechner sehen Sie, welcher Eigenanteil nach Abzug des Pflegekassen-Zuschusses übrig bleibt.
Häufige Fragen
Ersetzt ein Sturzsensor den klassischen Hausnotruf-Knopf?
Nein, meist ergänzt er ihn. Der Knopf bleibt für Notfälle, bei denen die Person noch reagieren kann, die schnellste Lösung.
Zahlt die Pflegekasse den Aufpreis für die automatische Sturzerkennung?
In der Regel nicht. Sie übernimmt die Basis-Pauschale für den Hausnotruf, der Aufpreis für die automatische Erkennung ist meist eine private Zusatzleistung.
Sind Radarsensoren eine Alternative zu Kameras?
Ja. Sie erkennen Bewegung und Stürze über Funkwellen, ohne ein Bild aufzuzeichnen, was viele Menschen als weniger eingreifend empfinden.
Was passiert bei einem Stromausfall oder wenn das WLAN ausfällt?
Die meisten Systeme haben einen Akku-Puffer für mehrere Stunden. Fragen Sie beim Anbieter gezielt nach der Ausfallsicherheit.
Quellen
- GKV-Spitzenverband: Pflegehilfsmittelverträge, gkv-spitzenverband.de
- Gesetzestext § 40 SGB XI, gesetze-im-internet.de
Stand der Informationen: August 2026. Genaue Konditionen können je nach Pflegekasse und Anbieter abweichen.